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Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

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SEITE 155<br />

Jedenfalls sei auch hier wieder daran erinnert, dass man die jährlichen Abrechnungen<br />

genau überprüfen soll, denn manchmal kommt es vor, dass insolvente Miteigentümer<br />

jahrelang „mitgeschleppt“ werden (was man in der Abrechnung oder bei der Belegeinsicht<br />

erkennen könnte). In solchen Fällen kann es – egal ob solidarisch oder „nur“<br />

anteilsmäßig gehaftet wird – dazu kommen, dass schließlich die anderen <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />

<strong>für</strong> die Zahlungsrückstände der insolventen <strong>Wohnungseigentümer</strong> aufkommen<br />

müssen.

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