30.10.2012 Aufrufe

Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Wohnrecht</strong> <strong>für</strong> <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />

SEITE 124<br />

Inanspruchnahme anderer Wohnungseigentumsobjekte<br />

Ein <strong>Wohnungseigentümer</strong> darf <strong>für</strong> Änderungen auch Wohnungseigentumsobjekte<br />

anderer <strong>Wohnungseigentümer</strong> in Anspruch nehmen, wenn diese nicht wesentlich<br />

und dauerhaft beeinträchtigt werden und den anderen <strong>Wohnungseigentümer</strong>n die<br />

Änderung bei Abwägung aller Interessen auch zumutbar ist. Die beeinträchtigten<br />

<strong>Wohnungseigentümer</strong> sind im Übrigen angemessen zu entschädigen.<br />

Gerichtliche Durchsetzung der Änderungen<br />

Bei vielen von <strong>Wohnungseigentümer</strong>n geplanten Änderungen am Wohnungseigentumsobjekt<br />

ist die Sachlage im Vorhinein nicht klar. Oft ist es schwierig zu beurteilen,<br />

ob durch geplante Maßnahmen die Interessen der anderen <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />

gefährdet werden, ob das äußere Erscheinungsbild des Hauses wirklich beeinträchtigt<br />

wird usw.<br />

In vielen Fällen von geplanten Änderungen ist es daher anzuraten, sich um eine Zustimmung<br />

aller <strong>Wohnungseigentümer</strong> zu bemühen. Erhält man die Zustimmung aller<br />

<strong>Wohnungseigentümer</strong> <strong>für</strong> eine geplante Maßnahme, ist man ausreichend abgesichert<br />

und kann diese Maßnahme durchführen.<br />

Erhält man diese Zustimmung nicht, muss die Änderung unterbleiben oder man versucht<br />

über einen diesbezüglichen Antrag beim Bezirksgericht (außerstreitiges Verfahren)<br />

feststellen zu lassen, dass die übrigen <strong>Wohnungseigentümer</strong> die Maßnahme zu<br />

dulden haben.<br />

Beispiel: Probleme gibt es öfters mit dem Verbau einer Loggia oder der Außenmon-<br />

tage einer Satellitenempfangsanlage (Parabolantenne). Dadurch wird das äußere Erscheinungsbild<br />

des Hauses jedenfalls verändert. Ob durch die Maßnahme das Erscheinungsbild<br />

des Hauses auch beeinträchtigt wird, kann man in den meisten Fällen wohl<br />

nicht von vorne herein ausschließen oder bejahen. In einem solchen Fall sollte daher<br />

die Zustimmung aller Miteigentümer oder die gerichtliche Genehmigung eingeholt<br />

werden.<br />

Stark <strong>für</strong> Sie. <strong>AK</strong> <strong>Vorarlberg</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!