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Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

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SEITE 183<br />

Aufwendungen <strong>für</strong> Gemeinschaftsanlagen<br />

Gemeinschaftsanlagen sind beispielsweise Aufzüge, Waschküchen, zentrale Wärmeversorgungsanlagen,<br />

Saunen, Schwimmbäder oder auch Grünanlagen. Wenn auf Grund<br />

objektiver Umstände einige <strong>Wohnungseigentümer</strong> von der Benützung der Anlage<br />

ausgeschlossen sind und diese gar nicht nutzen können, handelt es sich gar nicht um<br />

eine Gemeinschaftsanlage (z.B. wenn ein Aufzug, nur mittels eigenen Aufzugschlüsseln<br />

bedient werden kann, und nicht alle Eigentümer einen solchen Schlüssel haben).<br />

Die Kosten des Betriebes von Gemeinschaftsanlagen haben die <strong>Wohnungseigentümer</strong>,<br />

sofern nichts anderes rechtswirksam vereinbart ist, genauso wie die übrigen Bewirtschaftungskosten<br />

zu tragen. Ob sie die Anlagen tatsächlich nutzen, ist unerheblich.<br />

Gerade bei Waschküchen kommt es daher immer wieder vor, dass sich <strong>Wohnungseigentümer</strong>,<br />

die selbst in ihrer Wohnung eine Waschmaschine haben, dadurch benachteiligt<br />

fühlen, dass sie anteilig an den Kosten der gemeinschaftlichen Waschmaschine<br />

mitbezahlen müssen, obwohl sie diese gar nicht benützen.<br />

Die Mehrheit der <strong>Wohnungseigentümer</strong> kann aber beschließen, dass die Energiekosten<br />

in pauschalierter Form eingehoben werden dürfen, wenn sie Benützern zugeordnet<br />

werden können. Damit können beispielsweise bei Waschmaschinen mit einem<br />

entsprechenden Münzautomat die Energiekosten pauschal eingehoben werden; diese<br />

Einnahmen sind in der Jahresabrechnung natürlich gutzuschreiben.<br />

Verwaltungshonorar<br />

a) In Eigentumswohnungshäusern, die von gemeinnützigen Bauvereinigungen<br />

verwaltet werden, gibt die Entgeltrichtlinienverordnung (ERVO) die Obergrenze der<br />

Verwaltungskosten vor. Das nach dieser Verordnung höchstzulässige Pauschalhonorar<br />

<strong>für</strong> die Verwaltung eines Hauses beträgt derzeit (Stand April 2007):<br />

Anzahl der Eigentumswohnungen x 230,40 €/Jahr<br />

+ Anzahl der Geschäftslokale x (mind.) 230,40 €/Jahr<br />

+ Anzahl der Garagen (Einstellplätze) x 1/2 des Satzes <strong>für</strong> Wohnungen = x 115,20 €/Jahr<br />

+ Anzahl der Abstellplätze x 1/5 des Satzes <strong>für</strong> Wohnungen x 46,08 €/Jahr<br />

Zu dem so errechneten Betrag kommt noch die Umsatzsteuer.

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