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Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

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<strong>Wohnrecht</strong> <strong>für</strong> <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />

SEITE 250<br />

Die Bestellung eines Eigentümervertreters birgt natürlich auch die Gefahr, dass dieser<br />

ein „besonders gutes“ Verhältnis mit dem Verwalter hat und dies <strong>für</strong> die Eigentümergemeinschaft<br />

problematisch auswirkt. Ein Eigentümervertreter kann aber – ungeachtet<br />

des Zeitraumes, <strong>für</strong> den er bestellt wurde – mittels Mehrheitsbeschluss mit sofortiger<br />

Wirkung abberufen und seiner Funktion enthoben werden.<br />

Stark <strong>für</strong> Sie. <strong>AK</strong> <strong>Vorarlberg</strong>

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