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Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

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Die Umsatzsteuer<br />

SEITE 197<br />

Die Eigentümergemeinschaft ist – jedenfalls vom Umsatzsteuergesetz her gesehen<br />

– ein „Unternehmer“. Für ihre Umsätze (Lieferungen und Leistungen gegen Entgelt)<br />

müssen Unternehmer Umsatzsteuer (meist „Mehrwertsteuer“ genannt) zahlen.<br />

Die Umsatzsteuer wird vom Unternehmer auf die Leistungsempfänger überwälzt<br />

(weiterverrechnet), sodass im Endeffekt die Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zu<br />

tragen haben.<br />

Was ist die Unternehmenstätigkeit der Eigentümergemeinschaft?<br />

Die Eigentümergemeinschaft (Unternehmer) erbringt gegenüber den Miteigentümern<br />

[(Letzt-)Verbraucher] Lieferungen und Leistungen zur Erhaltung, zur Verwaltung<br />

und zum Betrieb der im gemeinsamen Eigentum stehenden Teile und Anlagen der<br />

Liegenschaft.<br />

Die Gemeinschaft schließt Betreuungs-, Wartungs-, Lieferungs- und andere Verträge<br />

(z.B. mit dem Rauchfangkehrer, Installateur, mit den E-Werken). Daraus resultieren<br />

Leistungen der Gemeinschaft – Hausbetreuung, Hauserhaltung – an die einzelnen<br />

Eigentümer.<br />

Steuerpflicht der Eigentümergemeinschaft<br />

Alle Umsätze der Eigentümergemeinschaft, die sie mit den <strong>Wohnungseigentümer</strong>n<br />

tätigt (=Leistungen der Eigentümergemeinschaft an die Miteigentümer zur Erhaltung,<br />

zur Verwaltung und zum Betrieb der im gemeinsamen Eigentum stehenden Teile und<br />

Anlagen der Liegenschaft) unterliegen prinzipiell der Umsatzsteuer (USt.), die die<br />

Eigentümergemeinschaft an das Finanzamt abzuführen hat.<br />

Sofern nicht Ausnahmebestimmungen greifen, fällt also Umsatzsteuer <strong>für</strong> alle<br />

Leistungen der Eigentümergemeinschaft im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung<br />

der Liegenschaft an.

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