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Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

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Beispiel einer Verständigung von einem Beschluss:<br />

Sehr geehrter <strong>Wohnungseigentümer</strong>/sehr geehrte <strong>Wohnungseigentümer</strong>in!<br />

In der am 30.11.2003 stattgefundenen <strong>Wohnungseigentümer</strong>versammlung<br />

haben die <strong>Wohnungseigentümer</strong> mit einer Mehrheit von 56,98 % folgenden<br />

Beschluss gefasst:<br />

� Einbau eines Aufzuges laut beiliegenden Plan entsprechend dem Angebot der<br />

Fa XY vom 5.9.2003; Kostenaufwand laut verbindlichem Kostenvoranschlag<br />

€ 76.800,–.<br />

Mit einer Mehrheit von 64,12 % wurde folgender Beschluss gefasst:<br />

SEITE 173<br />

� Da in etwa fünf bis sieben Jahren eine Generalsanierung der Fassade erfolgen soll,<br />

wird der monatlich zu leistende Beitrag <strong>für</strong> die Rücklage von derzeit 1,20 Euro pro<br />

Nutzwert/Eigentumsanteil auf Euro 2,10 pro Nutzwert/Eigentumsanteil ab dem<br />

01.02.2004 erhöht.<br />

Jedem <strong>Wohnungseigentümer</strong> steht das Recht zu, diese Beschlüsse gemäß § 24 Abs 6<br />

WEG bzw. den erstgenannten Beschluss auch gemäß § 29 WEG anzufechten.<br />

Die Frist zur Anfechtung des Beschlusses beginnt mit dem Tag des Anschlages des<br />

Beschlusses an der Informationstafel im Stiegenhaus. Dieser erfolgt am 16.12.2003,<br />

die Frist zur Anfechtung im Sinn des § 24 Abs 6 endet daher am 16.1.2004, die Frist<br />

zur Anfechtung im Sinn des § 29 WEG endet daher am 16.3.2004.<br />

Das Geschehen in der Eigentümerversammlung und die Dokumentation der Beschlussfassung,<br />

insbesondere des Stimmverhaltens der einzelnen <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />

woraus sich die oben angegebenen Mehrheiten hinsichtlich der Beschlüsse ergeben,<br />

entnehmen Sie bitte der beiliegenden über die Eigentümerversammlung verfassten<br />

Niederschrift.<br />

Mit freundlichen Grüßen .......<br />

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