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Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

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<strong>Wohnrecht</strong> <strong>für</strong> <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />

SEITE 200<br />

€ 2.400,– anteilig an die einzelnen <strong>Wohnungseigentümer</strong> weiter. Für diesen Umsatz<br />

zwischen der Eigentümergemeinschaft und einzelnen <strong>Wohnungseigentümer</strong>n ist Umsatzsteuer<br />

fällig. Vorausgesetzt den Fall, dass sich in der Wohnhausanlage nur Wohnungen<br />

befinden, sind insgesamt € 240,– an USt. (10 % von € 2.400,–) abzuführen.<br />

Die Forderung der Eigentümergemeinschaft aus dem Vorsteuerabzug (€ 480,–) kann<br />

mit der abzuführenden Umsatzsteuer (€ 240,–) gegenverrechnet werden, weshalb<br />

noch eine Forderung von € 240,– an das Finanzamt besteht.<br />

Stark <strong>für</strong> Sie. <strong>AK</strong> <strong>Vorarlberg</strong>

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