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Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

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<strong>Wohnrecht</strong> <strong>für</strong> <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />

SEITE 228<br />

Außer den Anforderungen, die die Rechtsprechung an eine ordnungsgemäße Abrechnung<br />

stellt, gibt es (noch) keine sonstigen Vorschriften bzw. Muster, wie Abrechnungen<br />

in der Praxis auszusehen haben. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen<br />

sich auf durchaus zweckmäßige Beispiele aus der Praxis mancher Hausverwaltungen,<br />

jedoch könnten Abrechnungen durchaus auch anders aufgebaut sein. Die oben<br />

dargestellten Anforderungen (Klarheit, Übersichtlichkeit, Nachvollziehbarkeit,...) der<br />

Rechtsprechung müssen aber immer erfüllt sein, ansonsten die Abrechnung keine<br />

„ordnungsgemäße Abrechnung“ im Sinne des WEG ist.<br />

In der Regel gliedert sich die Abrechnung in mehrere Teile:<br />

a) Betriebskosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Verwaltungskosten, sonstige Bewirtschaftungskosten<br />

abgerechnet mit den geleisteten Akonti der <strong>Wohnungseigentümer</strong>;<br />

b) Rücklagenabrechnung: Stand Vorperiode, Ausgaben (Kosten der Erhaltungs- und<br />

Verbesserungsarbeiten, etc.), Einnahmen (Vorschreibungen, Versicherungsvergütungen,<br />

Erträgnisse, Zinsen, etc.), Stand am Ende der Abrechnungsperiode; c) evtl.<br />

Kapitaldienstabrechnung (= Abrechnung der Darlehenstilgung bzw. Kreditrückzahlungen)<br />

Betriebskostenabrechnung<br />

Als Ausgaben sind die Auslagen (die Nettobeträge) <strong>für</strong><br />

� Grundsteuer und andere öffentliche Abgaben,<br />

� Abwasser(Kanal)gebühren, Wassergebühren,<br />

� Stromkosten <strong>für</strong> Beleuchtung der allgemeinen Teile des Hauses,<br />

� Rauchfangkehrer,<br />

� Versicherungsprämien,<br />

� Müllabfuhr,<br />

� Schädlingsbekämpfung,<br />

� Ausgaben <strong>für</strong> Streusand und -salz,<br />

� Hausbesorgerentgelt (Lohnkosten und auch Kosten der Instandhaltung<br />

der Hausbesorgerwohnung, Umsatzsteuer <strong>für</strong> Sachleistungen an den Hausbesorger)<br />

oder die Kosten der Hausbetreuung (in der Regel der Werklohn einer<br />

Reinigungsund Schneeräumungsfirma),<br />

Stark <strong>für</strong> Sie. <strong>AK</strong> <strong>Vorarlberg</strong>

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