Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg
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<strong>Wohnrecht</strong> <strong>für</strong> <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />
SEITE 228<br />
Außer den Anforderungen, die die Rechtsprechung an eine ordnungsgemäße Abrechnung<br />
stellt, gibt es (noch) keine sonstigen Vorschriften bzw. Muster, wie Abrechnungen<br />
in der Praxis auszusehen haben. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen<br />
sich auf durchaus zweckmäßige Beispiele aus der Praxis mancher Hausverwaltungen,<br />
jedoch könnten Abrechnungen durchaus auch anders aufgebaut sein. Die oben<br />
dargestellten Anforderungen (Klarheit, Übersichtlichkeit, Nachvollziehbarkeit,...) der<br />
Rechtsprechung müssen aber immer erfüllt sein, ansonsten die Abrechnung keine<br />
„ordnungsgemäße Abrechnung“ im Sinne des WEG ist.<br />
In der Regel gliedert sich die Abrechnung in mehrere Teile:<br />
a) Betriebskosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Verwaltungskosten, sonstige Bewirtschaftungskosten<br />
abgerechnet mit den geleisteten Akonti der <strong>Wohnungseigentümer</strong>;<br />
b) Rücklagenabrechnung: Stand Vorperiode, Ausgaben (Kosten der Erhaltungs- und<br />
Verbesserungsarbeiten, etc.), Einnahmen (Vorschreibungen, Versicherungsvergütungen,<br />
Erträgnisse, Zinsen, etc.), Stand am Ende der Abrechnungsperiode; c) evtl.<br />
Kapitaldienstabrechnung (= Abrechnung der Darlehenstilgung bzw. Kreditrückzahlungen)<br />
Betriebskostenabrechnung<br />
Als Ausgaben sind die Auslagen (die Nettobeträge) <strong>für</strong><br />
� Grundsteuer und andere öffentliche Abgaben,<br />
� Abwasser(Kanal)gebühren, Wassergebühren,<br />
� Stromkosten <strong>für</strong> Beleuchtung der allgemeinen Teile des Hauses,<br />
� Rauchfangkehrer,<br />
� Versicherungsprämien,<br />
� Müllabfuhr,<br />
� Schädlingsbekämpfung,<br />
� Ausgaben <strong>für</strong> Streusand und -salz,<br />
� Hausbesorgerentgelt (Lohnkosten und auch Kosten der Instandhaltung<br />
der Hausbesorgerwohnung, Umsatzsteuer <strong>für</strong> Sachleistungen an den Hausbesorger)<br />
oder die Kosten der Hausbetreuung (in der Regel der Werklohn einer<br />
Reinigungsund Schneeräumungsfirma),<br />
Stark <strong>für</strong> Sie. <strong>AK</strong> <strong>Vorarlberg</strong>