30.10.2012 Aufrufe

Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

BEGRÜNDUNG VON WOHNUNGSEIGENTUM<br />

SEITE 39<br />

Auch wer bereits jahrelang <strong>Wohnungseigentümer</strong> ist, sollte dieses Kapitel aufmerksam<br />

lesen, da hier grundlegende Begriffe erklärt sind.<br />

Wohnungseigentum kann im Zuge eines neu zu errichtenden Wohnhauses, aber auch<br />

bei bereits bestehenden Häusern begründet werden. Die Begründung von Wohnungseigentum<br />

an einer Liegenschaft erfordert ein recht aufwendiges Verfahren:<br />

Im Normalfall sind vier Schritte erforderlich:<br />

� Bescheinigung der Baubehörde oder Gutachten eines Sachverständigen über<br />

die Anzahl der selbstständigen wohnungseigentumsfähigen Objekte der<br />

Liegenschaft<br />

� Die Nutzwertfestsetzung („Parifizierung“)<br />

� Wohnungseigentumsvertrag: Ein schriftlicher Vertrag aller Wohnungseigentumsbewerber<br />

und Miteigentümer der Liegenschaft, in dem einvernehmlich<br />

und zustimmend die Begründung von Wohnungseigentum auf der Liegenschaft<br />

vereinbart wird.<br />

� Grundbücherliche Eintragung (Verbücherung) des Wohnungseigentumsvertrages<br />

Erst mit der Verbücherung wird Wohnungseigentum begründet.<br />

Im folgenden wird auf die vier Schritte näher eingegangen:<br />

Bescheinigung der Baubehörde oder Gutachten eines Sachverständigen<br />

Über Antrag auch nur eines Wohnungseigentumsbewerbers oder Miteigentümers<br />

wird die Anzahl der wohnungseigentumsfähigen Objekte festgestellt. Bei einem schon<br />

errichteten Haus geschieht dies in der Regel auf Grund des Bestandes (= der schon<br />

vorhandenen Objekte), bei einem erst im Bau befindlichen Haus auf Grund der baubewilligten<br />

Pläne.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!