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Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

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<strong>Wohnrecht</strong> <strong>für</strong> <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />

SEITE 170<br />

Hat eine Abstimmung keine Mehrheit der Miteigentumsanteile <strong>für</strong> oder gegen einen<br />

Vorschlag ergeben, so muss der Verwalter (und sollte ein einberufender <strong>Wohnungseigentümer</strong>)<br />

zur Herbeiführung eines Beschlusses die bei der Versammlung nicht<br />

erschienenen <strong>Wohnungseigentümer</strong> zugleich mit der Bekanntmachung der Niederschrift<br />

(des Versammlungsprotokolls) auffordern, sich zu dieser Frage ihm gegenüber<br />

innerhalb einer zu bestimmenden Frist schriftlich zu äußern.<br />

Zur Beschlussfassung mittels Umlaufbeschluss sei noch angemerkt:<br />

Manchmal kommt es eben vor, dass Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft nicht bei<br />

Eigentümerversammlungen – also nicht unter persönlicher Anwesenheit aller, oder<br />

mehrerer <strong>Wohnungseigentümer</strong> – gefasst werden, sondern dadurch, dass ein schriftlicher<br />

Beschlusstext im Haus zirkuliert.<br />

� Manchmal wird ein Text von <strong>Wohnungseigentümer</strong> zu <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />

weitergereicht und jeder kann sich z.B. in eine Spalte „Einverstanden“ oder „Nicht<br />

Einverstanden“ eintragen. Wenn neben den Unterschriften die Größen der<br />

Miteigentumsanteile der jeweiligen <strong>Wohnungseigentümer</strong> angegeben sind, können<br />

dabei zumindest die letzten <strong>Wohnungseigentümer</strong>, die ihre Stimme abgeben,<br />

nachvollziehen, wieviele Eigentümer schon <strong>für</strong> den Beschluss gestimmt haben,<br />

und nachrechnen, ob eine Mehrheit erreicht ist oder wird.<br />

� In der Praxis ist aber auch zu beobachten, dass so viele Ausfertigungen des<br />

Beschlusstextes, wie es <strong>Wohnungseigentümer</strong> gibt, verfasst und an jeden<br />

<strong>Wohnungseigentümer</strong> zur schriftlichen Abstimmung versendet werden.<br />

Im Unterschied zur Beschlussfassung in einer Eigentümerversammlung kann bei<br />

einer Beschlussfassung auf andere Weise die Verständigung von der beabsichtigten<br />

Beschlussfassung gleich mit der Aufforderung zusammentreffen, über den Beschluss<br />

abzustimmen. Man sollte sich daher Zeit lassen, in Ruhe eine Meinung bilden und<br />

sich auch mit anderen <strong>Wohnungseigentümer</strong>n beraten. Auch hier gilt aber, dass die<br />

<strong>Wohnungseigentümer</strong> an ihre bereits abgegebene Stimme nicht gebunden sind, solange<br />

noch einem <strong>Wohnungseigentümer</strong> die Gelegenheit zur Äußerung offen steht. Dies<br />

bedeutet, dass man seine Entscheidung noch solange abändern kann, als noch nicht<br />

alle <strong>Wohnungseigentümer</strong> über den Umlaufbeschluss abstimmen konnten.<br />

Stark <strong>für</strong> Sie. <strong>AK</strong> <strong>Vorarlberg</strong>

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