bmvit - Der Rechnungshof
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Kurzfassung<br />
Schlüsselfaktoren des<br />
Anti–Claimmanagements<br />
Wahrnehmung der Funktionen und Verantwortlichkeiten unter dem<br />
Gesichtspunkt des Anti–Claimmanagements und der Vermeidung<br />
von Korruptionsrisiken bei der Planung, Vergabe sowie Bauabwicklung<br />
und Abrechnung einzelner Projekte. (TZ 21)<br />
<strong>Der</strong> RH beurteilte die öffentlichen Bauherrn und ihre für die Bauabwicklung<br />
festgelegten Prozesse, Funktionen und Verantwortlichkeiten<br />
anhand folgender Schlüsselfaktoren, die für die Erkennung,<br />
Bearbeitung und Abwehr von Claims der Auftragnehmer besonders<br />
bedeutsam sind und ihrerseits die Teil–Prozesse der Abwicklung<br />
von Bauvorhaben („Planung“, „Vergabe“, „Leistungsänderung“<br />
und „Abrechnung“) kennzeichnen:<br />
– Vier–Augen–Prinzip,<br />
– Genehmigungsregeln,<br />
– Wertgrenzen für Zuständigkeiten bei Vertragsänderungen,<br />
– Regelungen zur Gegenrechnung entfallener Leistungen bei der<br />
Be auftragung von Zusatzleistungen in Bezug auf Wertgrenzen für<br />
deren Genehmigung (Saldierung),<br />
– Fristen für die Abwicklung von Vertragsänderungen (Zusatzleistungen)<br />
sowie<br />
– Analyse von Abweichungen bei der Abrechnung durch Soll–Ist–<br />
Vergleiche. (TZ 4)<br />
Jeder dieser Schlüsselfaktoren kann bei mehreren der genannten<br />
Teil–Prozesse der Abwicklung von Bauvorhaben für wirkungsvolles<br />
Anti–Claiming bedeutsam sein. (TZ 4)<br />
Vier–Augen–Prinzip in den Prozessen Vergabe, Leistungsänderung,<br />
Abrechnung<br />
Das Vier–Augen–Prinzip in Regelwerken und seine Umsetzung in<br />
der Baupraxis sind aus Sicht des Anti–Claimmanagements bedeutend,<br />
weil das Vier–Augen–Prinzip sicherstellen soll, dass durch<br />
einen zweiten Funktionsträger (im Folgenden auch „zweites Augenpaar“)<br />
eventuelle Fehler oder Mängel aufgedeckt werden, die bei<br />
der Erstprüfung nicht erkannt wurden. Aus Sicht der Korruptionsprävention<br />
soll es verhindern, dass einzelne Mitarbeiter die Mög-<br />
140 Bund 2012/2