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bmvit - Der Rechnungshof

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Vergleichende Darstellung der Systeme<br />

BMVIT<br />

Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />

bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />

Ist–Vergleiche als Kontroll– und Steuerungsinstrument zum Erkennen<br />

von Einsparungspotenzialen zu nutzen; so wären bei Projekten mit<br />

einer Baudauer von über drei Monaten laufende Soll–Ist–Vergleiche<br />

auf Positionsebene sowie Prognosemengen auf zumindest Leistungsgruppenebene<br />

(inkl. Prognosemengen, also so genannte Soll–Wird–<br />

Vergleiche) vorzusehen.<br />

Unabhängig von der Baudauer wären bei einer standardisierten<br />

Schluss rechnungsprüfung (innerhalb der Prüffrist der Schlussrechnung)<br />

Abweichungen — jedenfalls auf Ebene der Leistungsgruppen sowie<br />

größere Abweichungen in einzelnen Positionen (z.B. bei über 20 %<br />

Abweichung) — zu begründen (z.B. in einem Projektabschlussbericht).<br />

19.3 (1) Die ASFINAG verwies in ihrer Stellungnahme nochmals auf die<br />

bereits installierten diesbezüglichen Prozesse.<br />

(2) Laut Stellungnahme der ÖBB–Infrastruktur AG würden die im Einzelfall<br />

(„Projekt Pottendorferlinie“) kritisierten Mängel beim Soll–Ist–<br />

Vergleich aufgegriffen und auf Projektebene verstärkt auf dessen regelmäßige<br />

Erstellung und eine ausreichende Begründungstiefe hingewirkt<br />

werden.<br />

(3) In seiner Stellungnahme wies das Land Niederösterreich darauf hin,<br />

dass in der Gruppe Straße in Abhängigkeit von der Baukostensumme<br />

— unabhängig von der Bauzeit — ein Projektcontrolling — mit einem<br />

Soll–Ist–Vergleich — vorgesehen sei. Detailfestlegungen werde man in<br />

den Durchführungsbestimmungen ergänzen. Ziel sei, die Schlussrechnungsprüfungen<br />

innerhalb der vertraglichen Prüffrist abzuschließen<br />

und auszuzahlen. Fallweise würde der Projektabschlussbericht in Form<br />

der standardisierten Bauabrechnung erst im Anschluss daran erstellt.<br />

Probleme bei Rückforderungen aufgrund allfälliger Abrechnungsfehler<br />

seien bis jetzt nicht aufgetreten.<br />

(4) Das Land Oberösterreich teilte mit, es sei nicht richtig, dass keine<br />

laufenden Soll–Ist–Vergleiche durchgeführt würden. Jeder Bauleiter<br />

habe im Zuge der Bearbeitung von Teilrechnungen sicherzustellen, dass<br />

es zu keiner Überzahlung komme. Diese würden auf Basis von qualifizierten<br />

Schätzungen und überschlägigen Berechnungen auch durchgeführt<br />

werden. Die laufenden Soll–/Ist– und Wird–Vergleiche würden<br />

von den Bauleitern jeweils zu den Projektmeilensteinen und zumindest<br />

einmal pro Quartal im Rahmen des Projektcontrolling und des Budgetprozesses<br />

geführt werden. Die Vergleiche wären sowohl Grundlage für<br />

die Steuerung der Jahresraten als auch Grundlagen für die Abstimmung<br />

mit dem Gesamtbudget.<br />

Bund 2012/2 185

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