bmvit - Der Rechnungshof
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Vergleichende Darstellung der Systeme<br />
BMVIT<br />
Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />
bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />
Ist–Vergleiche als Kontroll– und Steuerungsinstrument zum Erkennen<br />
von Einsparungspotenzialen zu nutzen; so wären bei Projekten mit<br />
einer Baudauer von über drei Monaten laufende Soll–Ist–Vergleiche<br />
auf Positionsebene sowie Prognosemengen auf zumindest Leistungsgruppenebene<br />
(inkl. Prognosemengen, also so genannte Soll–Wird–<br />
Vergleiche) vorzusehen.<br />
Unabhängig von der Baudauer wären bei einer standardisierten<br />
Schluss rechnungsprüfung (innerhalb der Prüffrist der Schlussrechnung)<br />
Abweichungen — jedenfalls auf Ebene der Leistungsgruppen sowie<br />
größere Abweichungen in einzelnen Positionen (z.B. bei über 20 %<br />
Abweichung) — zu begründen (z.B. in einem Projektabschlussbericht).<br />
19.3 (1) Die ASFINAG verwies in ihrer Stellungnahme nochmals auf die<br />
bereits installierten diesbezüglichen Prozesse.<br />
(2) Laut Stellungnahme der ÖBB–Infrastruktur AG würden die im Einzelfall<br />
(„Projekt Pottendorferlinie“) kritisierten Mängel beim Soll–Ist–<br />
Vergleich aufgegriffen und auf Projektebene verstärkt auf dessen regelmäßige<br />
Erstellung und eine ausreichende Begründungstiefe hingewirkt<br />
werden.<br />
(3) In seiner Stellungnahme wies das Land Niederösterreich darauf hin,<br />
dass in der Gruppe Straße in Abhängigkeit von der Baukostensumme<br />
— unabhängig von der Bauzeit — ein Projektcontrolling — mit einem<br />
Soll–Ist–Vergleich — vorgesehen sei. Detailfestlegungen werde man in<br />
den Durchführungsbestimmungen ergänzen. Ziel sei, die Schlussrechnungsprüfungen<br />
innerhalb der vertraglichen Prüffrist abzuschließen<br />
und auszuzahlen. Fallweise würde der Projektabschlussbericht in Form<br />
der standardisierten Bauabrechnung erst im Anschluss daran erstellt.<br />
Probleme bei Rückforderungen aufgrund allfälliger Abrechnungsfehler<br />
seien bis jetzt nicht aufgetreten.<br />
(4) Das Land Oberösterreich teilte mit, es sei nicht richtig, dass keine<br />
laufenden Soll–Ist–Vergleiche durchgeführt würden. Jeder Bauleiter<br />
habe im Zuge der Bearbeitung von Teilrechnungen sicherzustellen, dass<br />
es zu keiner Überzahlung komme. Diese würden auf Basis von qualifizierten<br />
Schätzungen und überschlägigen Berechnungen auch durchgeführt<br />
werden. Die laufenden Soll–/Ist– und Wird–Vergleiche würden<br />
von den Bauleitern jeweils zu den Projektmeilensteinen und zumindest<br />
einmal pro Quartal im Rahmen des Projektcontrolling und des Budgetprozesses<br />
geführt werden. Die Vergleiche wären sowohl Grundlage für<br />
die Steuerung der Jahresraten als auch Grundlagen für die Abstimmung<br />
mit dem Gesamtbudget.<br />
Bund 2012/2 185