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bmvit - Der Rechnungshof

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Umsetzung in der Praxis<br />

BMVIT<br />

Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />

bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />

Beim Projekt Tunnel Grünburg des Landes Oberösterreich lag der vertragsgemäß<br />

durch einen externen Konsulenten zu erstellende Schlussbericht<br />

zum Zeitpunkt der Erhebungen durch den RH nicht vor und war<br />

auch nicht eingefordert worden, obwohl die Vortriebsarbeiten schon<br />

Jahre zuvor abgeschlossen waren (siehe TZ 78).<br />

Tabelle 9: Überwachung durch den Bauherrn<br />

ASFINAG A 2 Betonfelder ja<br />

Niklasdorftunnel ja<br />

ÖBB Pottendorferlinie ja<br />

Matzleinsdorferplatz ja<br />

Überwachung<br />

NÖ Umfahrung Eichenbrunn nein (TZ 64)<br />

A 22 Stockerau Ost ja<br />

OÖ Tunnel Grünburg nicht durchgängig (TZ 78)<br />

Traunufer Straße – 1<br />

Stmk 2 Seilsperren Weizklamm ja<br />

Alte Poststraße ja<br />

Wien Radweg Gürtel ja<br />

Skywalk ja<br />

1 Die Projektabwicklung erfolgt intern.<br />

2 Bearbeitungsdauer vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung nicht geregelt, weil in<br />

Prozessen und Vorschriften nicht vorgesehen.<br />

Quelle: RH<br />

29.2 <strong>Der</strong> RH kritisierte die mangelhafte Wahrnehmung der Bauherrnfunktion<br />

durch das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und<br />

das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung. Er empfahl dem<br />

Land Niederösterreich und dem Land Oberösterreich, in Hinkunft verstärkt<br />

Augenmerk auf die Einhaltung bzw. Erfüllung der Verträge mit<br />

Auftragnehmern (z.B. externen Konsulenten) zu legen.<br />

Er empfahl den überprüften öffentlichen Bauherrn generell, wenn Mängel<br />

erkannt werden, geeignete Maßnahmen (wie Ersatzvornahme, Preisminderung,<br />

Pönale) zur Wahrung der Bauherrnansprüche und Interessen<br />

zu setzen; allfällige für die Interessensdurchsetzung zweckmäßige<br />

Anspruchsgrundlagen wären in den Werkverträgen zu regeln.<br />

Bund 2012/2 207

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