bmvit - Der Rechnungshof
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Umsetzung in der Praxis<br />
BMVIT<br />
Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />
bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />
Beim Projekt Tunnel Grünburg des Landes Oberösterreich lag der vertragsgemäß<br />
durch einen externen Konsulenten zu erstellende Schlussbericht<br />
zum Zeitpunkt der Erhebungen durch den RH nicht vor und war<br />
auch nicht eingefordert worden, obwohl die Vortriebsarbeiten schon<br />
Jahre zuvor abgeschlossen waren (siehe TZ 78).<br />
Tabelle 9: Überwachung durch den Bauherrn<br />
ASFINAG A 2 Betonfelder ja<br />
Niklasdorftunnel ja<br />
ÖBB Pottendorferlinie ja<br />
Matzleinsdorferplatz ja<br />
Überwachung<br />
NÖ Umfahrung Eichenbrunn nein (TZ 64)<br />
A 22 Stockerau Ost ja<br />
OÖ Tunnel Grünburg nicht durchgängig (TZ 78)<br />
Traunufer Straße – 1<br />
Stmk 2 Seilsperren Weizklamm ja<br />
Alte Poststraße ja<br />
Wien Radweg Gürtel ja<br />
Skywalk ja<br />
1 Die Projektabwicklung erfolgt intern.<br />
2 Bearbeitungsdauer vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung nicht geregelt, weil in<br />
Prozessen und Vorschriften nicht vorgesehen.<br />
Quelle: RH<br />
29.2 <strong>Der</strong> RH kritisierte die mangelhafte Wahrnehmung der Bauherrnfunktion<br />
durch das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und<br />
das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung. Er empfahl dem<br />
Land Niederösterreich und dem Land Oberösterreich, in Hinkunft verstärkt<br />
Augenmerk auf die Einhaltung bzw. Erfüllung der Verträge mit<br />
Auftragnehmern (z.B. externen Konsulenten) zu legen.<br />
Er empfahl den überprüften öffentlichen Bauherrn generell, wenn Mängel<br />
erkannt werden, geeignete Maßnahmen (wie Ersatzvornahme, Preisminderung,<br />
Pönale) zur Wahrung der Bauherrnansprüche und Interessen<br />
zu setzen; allfällige für die Interessensdurchsetzung zweckmäßige<br />
Anspruchsgrundlagen wären in den Werkverträgen zu regeln.<br />
Bund 2012/2 207