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bmvit - Der Rechnungshof

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Feststellungen zu Einzelprojekten<br />

Planung<br />

BMVIT<br />

Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />

bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />

92.1 Zur Erstellung der Projektunterlagen bediente sich das Amt der Steiermärkischen<br />

Landesregierung einer Ziviltechnikergesellschaft. Eine Kostenermittlung<br />

aus dem Jahr 2004 ergab einen Betrag von rd. 3,77 Mill. EUR.<br />

Diese Summe umfasste neben den reinen Baukosten auch einen Kostenansatz<br />

für Unvorhergesehenes und für die Grundeinlöse.<br />

Die Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung erfolgte<br />

durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung im Einvernehmen<br />

mit der Stadt Graz und der Graz–Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH.<br />

Für das Baufeld war ein hohes Risiko der Kontaminierung mit Kampfmitteln<br />

(Bomben) aus der Zeit des 2. Weltkriegs bekannt. Die Ausschreibungsunterlagen<br />

des Bauvorhabens sahen aber keine vorgängige Sondierung<br />

des Baufeldes, sondern die Räumung und Entschärfung von<br />

Kampfmitteln bei Auftreten im Bauablauf vor. Die Planung ging auch<br />

von einem großflächigen Voraushub aus, von dessen Niveau aus der<br />

Aushub für die Kanaltrasse durchzuführen war.<br />

92.2 <strong>Der</strong> RH kritisierte, dass die Planung für das Thema Kampfmittelerkundung<br />

kein durch den Auftragnehmer ohne erhebliche Bauverzögerungen<br />

umsetzbares Konzept bereithielt, obwohl die Lage des Baufeldes<br />

(Bahnhofsnähe) und die Ausschreibungsunterlagen auf eine Beeinträchtigung<br />

des Bauablaufs durch Kampfmittelfunde schließen ließen.<br />

Hiedurch waren Zusatzaufträge — mit entsprechend möglichem<br />

Claimpotenzial der Auftragnehmerseite — zu erwarten.<br />

92.3 Laut Stellungnahme des Landes Steiermark habe sich die Kostenschätzung<br />

— unter Einrechnung weiterer Umbaumaßnahmen und Kosten für<br />

Leitungsträger — auf 5,02 Mill. EUR belaufen. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung<br />

habe es es als ausreichend erachtet, bei unmittelbaren Kriegsmittelfunden<br />

einen professionellen Entminungsdienst beizuziehen.<br />

92.4 <strong>Der</strong> RH stellte klar, dass vom Zeitpunkt der Ausschreibung bis zu seiner<br />

Gebarungsüberprüfung lediglich eine Kostenschätzung mit ausgewiesenen<br />

Gesamtkosten von 3,77 Mill. EUR vorlag. Hinsichtlich der<br />

Kampfmittelerkundung verwies er nochmals darauf, dass ein ohne<br />

erhebliche Bauverzögerungen umsetzbares Konzept fehlte.<br />

Bund 2012/2 275

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