bmvit - Der Rechnungshof
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Vergleichende Darstellung der Systeme<br />
BMVIT<br />
Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />
bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />
(2) Im Prozessmanagement war die Vergabe eines Bauauftrags im Sub–<br />
Prozess „Auftrag erteilen bzw. absagen“ geregelt. Jeder Mitarbeiter<br />
konnte für seinen Aufgabenbereich Bestellungen (beispielsweise Bauaufträge)<br />
vorbereiten (erste Unterschrift bzw. erstes Augenpaar). Die<br />
Freigabe der Bestellung (zweite Unterschrift bzw. zweites Augenpaar)<br />
erfolgte gemäß der ASFINAG–Unterschriftenregelung. Je nach Höhe<br />
des Auftrags erfolgte die Freigabe durch den jeweiligen Vorgesetzten.<br />
(3) Zusatzangebote für Leistungsänderungen waren durch die Örtliche<br />
Bauaufsicht und die Projektleitung zu überprüfen, zu bewerten<br />
und gemäß der oben erwähnten Unterschriftenregelung durch ein<br />
zweites Augenpaar zu genehmigen. In den Regelwerken fanden sich<br />
keine Angaben zum Maßstab der inhaltlichen Prüfung für Leistungsänderungen<br />
(wie „dem Grunde und der Höhe nach“) durch das zweite<br />
Augenpaar.<br />
(4) Die Abrechnung eines Bauauftrags war im Sub–Prozess „Bauphase<br />
abwickeln“ geregelt. Dieser sah in einem Ablaufdiagramm vor, dass<br />
während der Bauabwicklung die Komponenten Termine, Kosten und<br />
Qualität hintereinander durch den Projektleiter, die Örtliche Bauaufsicht<br />
und allenfalls einzubeziehende Gutachter überprüft wurden. In<br />
der Praxis wurden die Termine, Kosten und die Qualität während der<br />
Abwicklung des Baus kontinuierlich parallel überprüft.<br />
6.2 <strong>Der</strong> RH erachtete die bei der ASFINAG vorgefundene Form des Prozessmanagements<br />
als geeignet. Er anerkannte die Bemühungen der<br />
ASFINAG, sich mit den Herausforderungen des Anti–Claimmanagements<br />
analytisch auseinanderzusetzen.<br />
Mit den vorgegebenen Wertgrenzen bei Vergaben bzw. Zusatzaufträgen<br />
in Verbindung mit den auszufüllenden Checklisten und Arbeitsanweisungen<br />
3 war ein durchgängiges Vier–Augen–Prinzip in diesen<br />
Prozessen vorgegeben. <strong>Der</strong> RH beanstandete jedoch das Fehlen inhaltlicher<br />
Vorgaben zur Erfüllung des Vier–Augen–Prinzips bei Leistungsänderungen.<br />
<strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass der Sub–Prozess „Bauphase abwickeln“ von<br />
Projektbeteiligten der ASFINAG — richtigerweise — anders gelebt wurde,<br />
als im Ablaufdiagramm dargestellt. <strong>Der</strong> RH empfahl der ASFINAG, den<br />
Sub–Prozess „Bauphase abwickeln“ im Prozessmanagement der geübten<br />
Praxis anzupassen.<br />
3 Prüfmatrix zum Nachweis der Ausschreibungsreife, standardisierter Vergabebericht<br />
und Prüfbericht zu den Zusatzangeboten .<br />
Bund 2012/2 159