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bmvit - Der Rechnungshof

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Vergleichende Darstellung der Systeme<br />

BMVIT<br />

Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />

bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />

(2) Im Prozessmanagement war die Vergabe eines Bauauftrags im Sub–<br />

Prozess „Auftrag erteilen bzw. absagen“ geregelt. Jeder Mitarbeiter<br />

konnte für seinen Aufgabenbereich Bestellungen (beispielsweise Bauaufträge)<br />

vorbereiten (erste Unterschrift bzw. erstes Augenpaar). Die<br />

Freigabe der Bestellung (zweite Unterschrift bzw. zweites Augenpaar)<br />

erfolgte gemäß der ASFINAG–Unterschriftenregelung. Je nach Höhe<br />

des Auftrags erfolgte die Freigabe durch den jeweiligen Vorgesetzten.<br />

(3) Zusatzangebote für Leistungsänderungen waren durch die Örtliche<br />

Bauaufsicht und die Projektleitung zu überprüfen, zu bewerten<br />

und gemäß der oben erwähnten Unterschriftenregelung durch ein<br />

zweites Augenpaar zu genehmigen. In den Regelwerken fanden sich<br />

keine Angaben zum Maßstab der inhaltlichen Prüfung für Leistungsänderungen<br />

(wie „dem Grunde und der Höhe nach“) durch das zweite<br />

Augenpaar.<br />

(4) Die Abrechnung eines Bauauftrags war im Sub–Prozess „Bauphase<br />

abwickeln“ geregelt. Dieser sah in einem Ablaufdiagramm vor, dass<br />

während der Bauabwicklung die Komponenten Termine, Kosten und<br />

Qualität hintereinander durch den Projektleiter, die Örtliche Bauaufsicht<br />

und allenfalls einzubeziehende Gutachter überprüft wurden. In<br />

der Praxis wurden die Termine, Kosten und die Qualität während der<br />

Abwicklung des Baus kontinuierlich parallel überprüft.<br />

6.2 <strong>Der</strong> RH erachtete die bei der ASFINAG vorgefundene Form des Prozessmanagements<br />

als geeignet. Er anerkannte die Bemühungen der<br />

ASFINAG, sich mit den Herausforderungen des Anti–Claimmanagements<br />

analytisch auseinanderzusetzen.<br />

Mit den vorgegebenen Wertgrenzen bei Vergaben bzw. Zusatzaufträgen<br />

in Verbindung mit den auszufüllenden Checklisten und Arbeitsanweisungen<br />

3 war ein durchgängiges Vier–Augen–Prinzip in diesen<br />

Prozessen vorgegeben. <strong>Der</strong> RH beanstandete jedoch das Fehlen inhaltlicher<br />

Vorgaben zur Erfüllung des Vier–Augen–Prinzips bei Leistungsänderungen.<br />

<strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass der Sub–Prozess „Bauphase abwickeln“ von<br />

Projektbeteiligten der ASFINAG — richtigerweise — anders gelebt wurde,<br />

als im Ablaufdiagramm dargestellt. <strong>Der</strong> RH empfahl der ASFINAG, den<br />

Sub–Prozess „Bauphase abwickeln“ im Prozessmanagement der geübten<br />

Praxis anzupassen.<br />

3 Prüfmatrix zum Nachweis der Ausschreibungsreife, standardisierter Vergabebericht<br />

und Prüfbericht zu den Zusatzangeboten .<br />

Bund 2012/2 159

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