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bmvit - Der Rechnungshof

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Kurzfassung<br />

(1) Defizite in der Qualität der Ausschreibungsunterlagen<br />

– Fehler im Leistungsverzeichnis und die spekulative Angebotskalkulation<br />

des Auftragnehmers führten zu einer Umreihung der<br />

Bieter und zu einem finanziellen Nachteil für den Auftragnehmer<br />

(siehe TZ 64).<br />

– Mängel bei der Massenberechnung des Planers, falsche Annahmen<br />

zum Fahrbahnaufbau und Zeitdruck bei der Vorbereitung<br />

der Ausschreibung führten zu erheblichen Mengenverschiebungen<br />

und –mehrungen zwischen Ausschreibung und Abrechnung (siehe<br />

TZ 98).<br />

– Abweichungen zwischen den ausgeschriebenen bzw. vertraglich<br />

vereinbarten Positionsmengen und der Schlussrechnung<br />

waren auf massive Mängel in der Planung zurückzuführen (siehe<br />

TZ 103).<br />

– <strong>Der</strong> Planungsablauf führte dazu, dass Leistungen doppelt erbracht<br />

wurden (siehe TZ 84).<br />

– Nach Unterzeichnung des Bauvertrags vorgenommene Änderungen<br />

des Bau–Solls wirkten sich zum Nachteil des Auftraggebers<br />

aus, weil dem Auftragnehmer dadurch eine Möglichkeit<br />

zur Optimierung seiner Kostensituation gegeben wurde (siehe<br />

TZ 103).<br />

– Die vom Auftraggeber gewählte planliche Darstellung ermöglich te<br />

keine eindeutige Definition der zu erbringenden Leistungen (siehe<br />

TZ 58).<br />

– Unsichere Bestandsdaten führten zu Massenmehrungen (siehe<br />

TZ 45).<br />

– Kostenschätzungen enthielten Mengenreserven für eine etwaige<br />

Verlängerung des Sanierungsprojekts; dies verfälschte die ge -<br />

schätzten Kosten und beschränkte die Steuerungswirkung (siehe<br />

TZ 80).<br />

– Aufgrund fehlender Vorbereitung berücksichtigten die Ausschreibungsunterlagen<br />

das hohe Risiko der Kontaminierung des Baufeldes<br />

mit Kampfmitteln nicht (siehe TZ 92).<br />

146 Bund 2012/2

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