bmvit - Der Rechnungshof
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Kurzfassung<br />
(1) Defizite in der Qualität der Ausschreibungsunterlagen<br />
– Fehler im Leistungsverzeichnis und die spekulative Angebotskalkulation<br />
des Auftragnehmers führten zu einer Umreihung der<br />
Bieter und zu einem finanziellen Nachteil für den Auftragnehmer<br />
(siehe TZ 64).<br />
– Mängel bei der Massenberechnung des Planers, falsche Annahmen<br />
zum Fahrbahnaufbau und Zeitdruck bei der Vorbereitung<br />
der Ausschreibung führten zu erheblichen Mengenverschiebungen<br />
und –mehrungen zwischen Ausschreibung und Abrechnung (siehe<br />
TZ 98).<br />
– Abweichungen zwischen den ausgeschriebenen bzw. vertraglich<br />
vereinbarten Positionsmengen und der Schlussrechnung<br />
waren auf massive Mängel in der Planung zurückzuführen (siehe<br />
TZ 103).<br />
– <strong>Der</strong> Planungsablauf führte dazu, dass Leistungen doppelt erbracht<br />
wurden (siehe TZ 84).<br />
– Nach Unterzeichnung des Bauvertrags vorgenommene Änderungen<br />
des Bau–Solls wirkten sich zum Nachteil des Auftraggebers<br />
aus, weil dem Auftragnehmer dadurch eine Möglichkeit<br />
zur Optimierung seiner Kostensituation gegeben wurde (siehe<br />
TZ 103).<br />
– Die vom Auftraggeber gewählte planliche Darstellung ermöglich te<br />
keine eindeutige Definition der zu erbringenden Leistungen (siehe<br />
TZ 58).<br />
– Unsichere Bestandsdaten führten zu Massenmehrungen (siehe<br />
TZ 45).<br />
– Kostenschätzungen enthielten Mengenreserven für eine etwaige<br />
Verlängerung des Sanierungsprojekts; dies verfälschte die ge -<br />
schätzten Kosten und beschränkte die Steuerungswirkung (siehe<br />
TZ 80).<br />
– Aufgrund fehlender Vorbereitung berücksichtigten die Ausschreibungsunterlagen<br />
das hohe Risiko der Kontaminierung des Baufeldes<br />
mit Kampfmitteln nicht (siehe TZ 92).<br />
146 Bund 2012/2