bmvit - Der Rechnungshof
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Feststellungen zu Einzelprojekten<br />
Planung<br />
64.1 Das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung beauftragte mit<br />
der Ausschreibungsplanung der Umfahrung Eichenbrunn und mit der<br />
Überführung der Planung in ein Leistungsverzeichnis ein Zivilingenieurbüro.<br />
Vor der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen prüften<br />
die mit der Projektabwicklung betrauten Mitarbeiter des Amtes der<br />
Niederösterreichischen Landesregierung das Leistungsverzeichnis stichprobenartig.<br />
Massenfehler bei einer wesentlichen und einer weiteren<br />
Position des Fahrbahnaufbaus fielen dabei nicht auf. <strong>Der</strong> spätere Auftragnehmer<br />
bot die beiden Positionen zu einem gegenüber den Mitbietern<br />
sehr niedrigen Einheitspreis an. Die vom RH angestellte Vergleichsrechnung<br />
ergab, dass der im Vergabeverfahren zweitgereihte<br />
Bieter die tatsächlich ausgeführten Leistungen um rd. 0,26 Mill. EUR<br />
und der drittgereihte um rd. 0,08 Mill. EUR günstiger erbracht hätte<br />
als der Auftragnehmer.<br />
Für die Fehlleistung des Planers bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses<br />
und weiterer während der Bauabwicklung zu Tage getretener<br />
Planungsfehler nahm das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung<br />
beim Planerhonorar keinen Qualitätsabzug vor.<br />
64.2 <strong>Der</strong> RH bemängelte die unzureichende Prüfung des Leistungsverzeichnisses.<br />
Die vom RH aufgezeigten Massenfehler hätten bei einer Plausibilitätsprüfung<br />
auffallen müssen. Wie die Vergleichsrechnung des RH<br />
zeigte, führten die Fehler im Leistungsverzeichnis und die spekulative<br />
Angebotskalkulation des Auftragnehmers auf Grundlage der tatsächlich<br />
ausgeführten Leistungen zu einer Umreihung der Bieter und zu<br />
einem finanziellen Nachteil für das Land Niederösterreich von bis zu<br />
0,26 Mill. EUR.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl dem Land Niederösterreich — im Sinne der Stärkung<br />
des Anti–Claimmanagements —, künftig seinen Mitarbeitern Arbeitsbehelfe<br />
in Form von Checklisten für die Prüfung von Ausschreibungsunterlagen<br />
zur Verfügung zu stellen, um diesen Vorgang zu vereinheitlichen<br />
und zu dokumentieren. Sollten Auftragnehmer ihre Leistungen<br />
mangelhaft erbringen, wäre ein Qualitätsabzug vorzunehmen und<br />
gegebenenfalls Schadenersatz zu fordern.<br />
64.3 Laut Stellungnahme des Landes Niederösterreich wolle man in den<br />
Schulungen zum Anti–Claimmanagement für Mitarbeiter der Gruppe<br />
Straße künftig das Thema Planungsfehler und die dadurch aufgetretenen<br />
Mehrkosten bei der Baudurchführung berücksichtigen. Allfällige<br />
Checklisten für die Prüfung von Ausschreibungsunterlagen sowie der<br />
zugehörigen Dokumentation würden erarbeitet.<br />
252 Bund 2012/2