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bmvit - Der Rechnungshof

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Feststellungen zu Einzelprojekten<br />

Planung<br />

64.1 Das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung beauftragte mit<br />

der Ausschreibungsplanung der Umfahrung Eichenbrunn und mit der<br />

Überführung der Planung in ein Leistungsverzeichnis ein Zivilingenieurbüro.<br />

Vor der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen prüften<br />

die mit der Projektabwicklung betrauten Mitarbeiter des Amtes der<br />

Niederösterreichischen Landesregierung das Leistungsverzeichnis stichprobenartig.<br />

Massenfehler bei einer wesentlichen und einer weiteren<br />

Position des Fahrbahnaufbaus fielen dabei nicht auf. <strong>Der</strong> spätere Auftragnehmer<br />

bot die beiden Positionen zu einem gegenüber den Mitbietern<br />

sehr niedrigen Einheitspreis an. Die vom RH angestellte Vergleichsrechnung<br />

ergab, dass der im Vergabeverfahren zweitgereihte<br />

Bieter die tatsächlich ausgeführten Leistungen um rd. 0,26 Mill. EUR<br />

und der drittgereihte um rd. 0,08 Mill. EUR günstiger erbracht hätte<br />

als der Auftragnehmer.<br />

Für die Fehlleistung des Planers bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses<br />

und weiterer während der Bauabwicklung zu Tage getretener<br />

Planungsfehler nahm das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung<br />

beim Planerhonorar keinen Qualitätsabzug vor.<br />

64.2 <strong>Der</strong> RH bemängelte die unzureichende Prüfung des Leistungsverzeichnisses.<br />

Die vom RH aufgezeigten Massenfehler hätten bei einer Plausibilitätsprüfung<br />

auffallen müssen. Wie die Vergleichsrechnung des RH<br />

zeigte, führten die Fehler im Leistungsverzeichnis und die spekulative<br />

Angebotskalkulation des Auftragnehmers auf Grundlage der tatsächlich<br />

ausgeführten Leistungen zu einer Umreihung der Bieter und zu<br />

einem finanziellen Nachteil für das Land Niederösterreich von bis zu<br />

0,26 Mill. EUR.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl dem Land Niederösterreich — im Sinne der Stärkung<br />

des Anti–Claimmanagements —, künftig seinen Mitarbeitern Arbeitsbehelfe<br />

in Form von Checklisten für die Prüfung von Ausschreibungsunterlagen<br />

zur Verfügung zu stellen, um diesen Vorgang zu vereinheitlichen<br />

und zu dokumentieren. Sollten Auftragnehmer ihre Leistungen<br />

mangelhaft erbringen, wäre ein Qualitätsabzug vorzunehmen und<br />

gegebenenfalls Schadenersatz zu fordern.<br />

64.3 Laut Stellungnahme des Landes Niederösterreich wolle man in den<br />

Schulungen zum Anti–Claimmanagement für Mitarbeiter der Gruppe<br />

Straße künftig das Thema Planungsfehler und die dadurch aufgetretenen<br />

Mehrkosten bei der Baudurchführung berücksichtigen. Allfällige<br />

Checklisten für die Prüfung von Ausschreibungsunterlagen sowie der<br />

zugehörigen Dokumentation würden erarbeitet.<br />

252 Bund 2012/2

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