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bmvit - Der Rechnungshof

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Vergleichende Darstellung der Systeme<br />

BMVIT<br />

Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />

bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />

– Pkt. 3.6.7 „Ermittlung des Bestbieters“:<br />

Diese Aufgabe oblag dem Angebotsprüfer 4 („Durchführung“). <strong>Der</strong><br />

Projektleiter erhielt einen Schlussbericht über die Angebotsprüfung<br />

(„Information“); die inhaltliche Prüfung dieses Schlussberichts<br />

(insbesondere der Bestbieterermittlung) durch den Projektleiter als<br />

zweites Augenpaar war in der Verfahrensanweisung nicht vorgesehen.<br />

Die ÖBB–Infrastruktur AG hielt gegenüber dem RH fest, dass<br />

in der praktischen Anwendung ein Vier– bzw. Mehr–Augen–Prinzip<br />

eingehalten werde.<br />

(3) Die Prüfung von Zusatzangeboten für Leistungsänderungen regelte<br />

die jeweilige Aufgabenbeschreibung der nachstehenden Projektbeteiligten:<br />

– Prinzipiell oblag die Prüfung „dem Grunde und der Höhe nach“<br />

dem Baumanager,<br />

– die Örtliche Bauaufsicht wirkte hiebei mit,<br />

– der Projektleiter hatte Zusatzangebote zu prüfen und freizugeben, 5<br />

eine inhaltliche Definition seiner Tätigkeit — wie „dem Grunde und<br />

der Höhe nach“ — fehlte,<br />

– die Begleitende Kontrolle (Begleitende Projektkontrolle für Bauleistungen)<br />

überprüfte bei Zusatzangeboten mit einem Wert über<br />

60.000 EUR die „Berechtigung, Nachweisführung und Dokumentation“,<br />

– der Projektkoordinator wirkte bei der vom Baumanager durchgeführten<br />

Prüfung von Zusatzangeboten mit, 6<br />

– alternative Ausführungsvorschläge („Value Engineering“) waren<br />

durch den Planer zu prüfen.<br />

Den Regelungen zufolge fehlte bei Zusatzangeboten mit einer Angebotssumme<br />

bis 60.000 EUR die Sicherstellung der inhaltlichen Prüfung<br />

gemäß dem Vier–Augen–Prinzip, weil in diesen Fällen nur der<br />

Baumanager dem Grunde und der Höhe nach prüfte. Dies war vor allem<br />

4 Angebotsprüfer ist gemäß den Zuständigkeiten im Ablaufdiagramm der Ausschrei-<br />

bungsersteller.<br />

5 Laut Auskunft der ÖBB–Infrastruktur AG erfolgt in der Praxis die Prüfung von Zusatzangeboten<br />

durch den Projekt leiter stichproben mäßig.<br />

6 laut Auskunft der ÖBB–Infrastruktur AG im Sinne von Erfahrungsbeitrag<br />

Bund 2012/2 161

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