bmvit - Der Rechnungshof
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Vergleichende Darstellung der Systeme<br />
BMVIT<br />
Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />
bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />
– Pkt. 3.6.7 „Ermittlung des Bestbieters“:<br />
Diese Aufgabe oblag dem Angebotsprüfer 4 („Durchführung“). <strong>Der</strong><br />
Projektleiter erhielt einen Schlussbericht über die Angebotsprüfung<br />
(„Information“); die inhaltliche Prüfung dieses Schlussberichts<br />
(insbesondere der Bestbieterermittlung) durch den Projektleiter als<br />
zweites Augenpaar war in der Verfahrensanweisung nicht vorgesehen.<br />
Die ÖBB–Infrastruktur AG hielt gegenüber dem RH fest, dass<br />
in der praktischen Anwendung ein Vier– bzw. Mehr–Augen–Prinzip<br />
eingehalten werde.<br />
(3) Die Prüfung von Zusatzangeboten für Leistungsänderungen regelte<br />
die jeweilige Aufgabenbeschreibung der nachstehenden Projektbeteiligten:<br />
– Prinzipiell oblag die Prüfung „dem Grunde und der Höhe nach“<br />
dem Baumanager,<br />
– die Örtliche Bauaufsicht wirkte hiebei mit,<br />
– der Projektleiter hatte Zusatzangebote zu prüfen und freizugeben, 5<br />
eine inhaltliche Definition seiner Tätigkeit — wie „dem Grunde und<br />
der Höhe nach“ — fehlte,<br />
– die Begleitende Kontrolle (Begleitende Projektkontrolle für Bauleistungen)<br />
überprüfte bei Zusatzangeboten mit einem Wert über<br />
60.000 EUR die „Berechtigung, Nachweisführung und Dokumentation“,<br />
– der Projektkoordinator wirkte bei der vom Baumanager durchgeführten<br />
Prüfung von Zusatzangeboten mit, 6<br />
– alternative Ausführungsvorschläge („Value Engineering“) waren<br />
durch den Planer zu prüfen.<br />
Den Regelungen zufolge fehlte bei Zusatzangeboten mit einer Angebotssumme<br />
bis 60.000 EUR die Sicherstellung der inhaltlichen Prüfung<br />
gemäß dem Vier–Augen–Prinzip, weil in diesen Fällen nur der<br />
Baumanager dem Grunde und der Höhe nach prüfte. Dies war vor allem<br />
4 Angebotsprüfer ist gemäß den Zuständigkeiten im Ablaufdiagramm der Ausschrei-<br />
bungsersteller.<br />
5 Laut Auskunft der ÖBB–Infrastruktur AG erfolgt in der Praxis die Prüfung von Zusatzangeboten<br />
durch den Projekt leiter stichproben mäßig.<br />
6 laut Auskunft der ÖBB–Infrastruktur AG im Sinne von Erfahrungsbeitrag<br />
Bund 2012/2 161