bmvit - Der Rechnungshof
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Feststellungen zu Einzelprojekten<br />
BMVIT<br />
Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />
bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />
gültige Fertigung fehlte; dennoch wurde dieses Angebot nicht ausgeschieden.<br />
Die Angebotsöffnung erfolgte laut Protokoll um 16:00 Uhr.<br />
50.2 <strong>Der</strong> RH zeigte auf, dass die festgestellte Vorgangsweise nicht den vergaberechtlichen<br />
Bestimmungen entsprach.<br />
Bauabwicklung<br />
51.1 <strong>Der</strong> Ablauf der Prüfung von Zusatzangeboten erfolgte entsprechend<br />
den ASFINAG–internen Regelungen. Die Prüfung dem Grunde und<br />
der Höhe nach oblag der Örtlichen Bauaufsicht. Sie dokumentierte die<br />
Ergebnisse der Prüfungen in einem von der ASFINAG vorgegebenen<br />
Vergabebericht.<br />
Ein Vergleich zwischen den angemeldeten Forderungen und den<br />
schließlich beauftragten Zusatzangeboten zeigte, dass es bei der Auftragssumme<br />
zu Abstrichen kam.<br />
Tabelle 22: Zusatzangebote<br />
Zusatzangebot<br />
Erstanmeldung<br />
Zusatzangebot<br />
beauftragt<br />
Summe in<br />
Schlussrechnung<br />
Gesamt 1,653.000 EUR 1,558.000 EUR 1,529.000 EUR<br />
Quelle: RH<br />
Bei dem Zusatzangebot „Mehrkostenforderung 1 – Sanierung Risse in<br />
der Tunnelschale“ legte das ausführende Unternehmen ursprünglich<br />
ein Angebot über rd. 285.000 EUR. Bei dessen Überprüfung wurde „die<br />
angegebene Höhe als zu hoch empfunden“ und daraufhin eine Neuvorlage<br />
mit „reduzierten Preisen“ vereinbart. Eine nachvollziehbare sachliche<br />
Begründung dieser Vorgangsweise fehlte. Das daraufhin überarbeitete<br />
Angebot enthielt eine Angebotssumme von rd. 257.000 EUR,<br />
welche schließlich beauftragt wurde.<br />
Zu diesem überarbeiteten Angebot enthielt der Vergabebericht den<br />
Vermerk, dass „die Höhe der Kalkulationsannahmen als eher im oberen<br />
Bereich einzustufen“ wäre. Eine nähere Prüfung der nunmehrigen<br />
Preisangemessenheit, basierend auf den Preisgrundlagen des Hauptauftrags,<br />
wurde nicht vorgenommen. Beispielsweise vermisste der RH<br />
im Vergabebericht eine Begründung bzw. Plausibilisierung der Höhe<br />
der zusätzlichen zeitgebundenen Kosten. Diese betrugen rd. 3.400 EUR<br />
Bund 2012/2 241