bmvit - Der Rechnungshof
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Umsetzung in der Praxis<br />
BMVIT<br />
Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />
bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />
26.2 <strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass Abweichungen der ausgeführten Mengen<br />
von den ausgeschriebenen als Indikator für mögliche Spekulationspotenziale<br />
der Bieter dienen und einer besonderen Analyse sowie<br />
wirkungsvoller Anti–Claimingmaßnahmen durch den Bauherrn bedürfen.<br />
Er hielt es für angemessen, dass bei Kleinprojekten mit einer kurzer<br />
Baudauer — von bis zu drei Monaten — laufende (monatliche) Soll–<br />
Ist–Vergleiche aus Gründen der Zweckmäßigkeit nicht angewendet<br />
wurden.<br />
<strong>Der</strong> RH kritisierte<br />
– die ÖBB–Infrastruktur AG, weil beim Projekt Pottendorferlinie Soll–<br />
Ist–Vergleiche unregelmäßig und mangelhaft erstellt wurden und<br />
im Zuge des Projektabschlusses Mengenabweichungen aus Sicht<br />
des RH nicht ausreichend begründet wurden (siehe TZ 55) und<br />
– das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung und die Stadt<br />
Wien in Anerkennung der Tatsache, dass auch laufende Soll–Ist–Vergleiche<br />
durchgeführt wurden, dahingehend, dass im Zuge des Projektabschlusses<br />
Mengenabweichungen nicht ausreichend begründet<br />
wurden.<br />
<strong>Der</strong> RH verwies das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung und<br />
die MA 29 der Stadt Wien bezüglich der Qualität von Soll–Ist–Vergleichen<br />
im Zuge des Projektabschlusses auf seine Empfehlungen (TZ 19).<br />
26.3 (1) Die ASFINAG verwies in ihrer Stellungnahme nochmals auf die<br />
bereits installierten diesbezüglichen Prozesse.<br />
(2) Die ÖBB–Infrastruktur AG hielt wie zu TZ 19 fest, dass die im Einzelfall<br />
kritisierten Mängel beim Soll–Ist–Vergleich aufgegriffen würden<br />
und auf Projektebene verstärkt auf die regelmäßige Erstellung und<br />
eine ausreichende Begründungstiefe hingewirkt werde.<br />
(3) Das Land Oberösterreich teilte wie zu TZ 19 mit, dass es Regelungen<br />
für Maßnahmen getroffen habe, die sowohl als Grundlage für<br />
die Steuerung der Jahresraten als auch für die Abstimmung mit dem<br />
Gesamtbudget dienten.<br />
(4) Das Land Steiermark teilte mit, es werde die zwingende Durchführung<br />
von Soll–Ist–Vergleichen gesondert in entsprechenden Regelwerken<br />
(z.B. Dienstanweisung) niederschreiben.<br />
(5) Laut Stellungnahme der Stadt Wien werde die MA 29 die Empfehlungen<br />
des RH umsetzen.<br />
Bund 2012/2 201