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bmvit - Der Rechnungshof

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Umsetzung in der Praxis<br />

Bauabwicklung und<br />

Abrechnung<br />

lungsverfahren korrigiert worden sei. Sie wies weiters auf die seit der<br />

damaligen Vergabe erfolgte Verschärfung der Vorgaben hin, wonach<br />

dem Vergabeakt auch ein Bericht über die Angebotsprüfung beizuschließen<br />

ist. Dazu sei ein Muster für die Angebotsprüfung erstellt und der<br />

Vergabeakt mit einem einheitlichen Inhaltsverzeichnis standardisiert<br />

worden (siehe auch TZ 54).<br />

Zur Angebotsprüfung beim Projekt Umbau Bahnhof Wien Matzleinsdorf,<br />

Abbruch Hochbauten, wies die ÖBB–Infrastruktur AG darauf hin,<br />

dass zum Zeitpunkt der Angebotsprüfung nicht erkannt worden sei,<br />

dass der Auftragnehmer für das Abbruchmaterial keine Ansätze kalkuliert<br />

habe (siehe auch TZ 61).<br />

Das Land Steiermark betonte in seiner Stellungnahme, das Ausmaß<br />

der Katastrophenschäden nach dem Orkan Paula wäre zum Zeitpunkt<br />

der Angebotslegung nicht bekannt gewesen, da ein Vordringen in die<br />

vom Sturm zerstörte Weizklamm nicht möglich gewesen sei. Wäre dies<br />

möglich gewesen, hätte eine Beauftragung in der gesamten Höhe stattgefunden<br />

(siehe auch TZ 85).<br />

Zudem gestand das Land Steiermark zu, dass der Vergabevermerk bei<br />

der Beauftragung der Hangsicherungsarbeiten falsch war und ergänzte,<br />

dass vor Vergabe der Leistungen bei drei Fachfirmen relevante Preise<br />

und die Verfügbarkeit telefonisch nachgefragt worden seien. Dies habe<br />

die Angemessenheit der Preise des Auftragnehmers bestätigt. Es räumte<br />

ein, zum Zeitpunkt der Vergabe des Zusatzauftrages an den Auftragnehmer<br />

wären keine weiteren Vergleichsangebote eingeholt worden,<br />

weil aufgrund telefonischer Rundfragen kein anderes entsprechendes<br />

Unternehmen Kapazitäten für derartige Leistungen gehabt habe. Die<br />

Preisangemessenheit der Zusatzpositionen wäre durch einen Vergleich<br />

mit drei in den Vorjahren vergebenen Bauvorhaben bestätigt worden<br />

(siehe auch TZ 86).<br />

25 Im Bereich der Bauabwicklung und Abrechnung ist die konsequente<br />

Umsetzung der Regelwerke in die Praxis von wesentlicher Bedeutung.<br />

<strong>Der</strong> Wert, den die Bauherrn dem Anti–Claimmanagement zumessen,<br />

zeigt sich in ihrem Umgang mit Abweichungen vom Bau–Soll im Zuge<br />

der Abrechnungsprüfung (Soll–Ist–Vergleiche) und bei Leistungsänderungen<br />

im Zuge der Prüfung von Zusatzangeboten (Änderungsmanagement).<br />

198 Bund 2012/2

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