bmvit - Der Rechnungshof
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Umsetzung in der Praxis<br />
Bauabwicklung und<br />
Abrechnung<br />
lungsverfahren korrigiert worden sei. Sie wies weiters auf die seit der<br />
damaligen Vergabe erfolgte Verschärfung der Vorgaben hin, wonach<br />
dem Vergabeakt auch ein Bericht über die Angebotsprüfung beizuschließen<br />
ist. Dazu sei ein Muster für die Angebotsprüfung erstellt und der<br />
Vergabeakt mit einem einheitlichen Inhaltsverzeichnis standardisiert<br />
worden (siehe auch TZ 54).<br />
Zur Angebotsprüfung beim Projekt Umbau Bahnhof Wien Matzleinsdorf,<br />
Abbruch Hochbauten, wies die ÖBB–Infrastruktur AG darauf hin,<br />
dass zum Zeitpunkt der Angebotsprüfung nicht erkannt worden sei,<br />
dass der Auftragnehmer für das Abbruchmaterial keine Ansätze kalkuliert<br />
habe (siehe auch TZ 61).<br />
Das Land Steiermark betonte in seiner Stellungnahme, das Ausmaß<br />
der Katastrophenschäden nach dem Orkan Paula wäre zum Zeitpunkt<br />
der Angebotslegung nicht bekannt gewesen, da ein Vordringen in die<br />
vom Sturm zerstörte Weizklamm nicht möglich gewesen sei. Wäre dies<br />
möglich gewesen, hätte eine Beauftragung in der gesamten Höhe stattgefunden<br />
(siehe auch TZ 85).<br />
Zudem gestand das Land Steiermark zu, dass der Vergabevermerk bei<br />
der Beauftragung der Hangsicherungsarbeiten falsch war und ergänzte,<br />
dass vor Vergabe der Leistungen bei drei Fachfirmen relevante Preise<br />
und die Verfügbarkeit telefonisch nachgefragt worden seien. Dies habe<br />
die Angemessenheit der Preise des Auftragnehmers bestätigt. Es räumte<br />
ein, zum Zeitpunkt der Vergabe des Zusatzauftrages an den Auftragnehmer<br />
wären keine weiteren Vergleichsangebote eingeholt worden,<br />
weil aufgrund telefonischer Rundfragen kein anderes entsprechendes<br />
Unternehmen Kapazitäten für derartige Leistungen gehabt habe. Die<br />
Preisangemessenheit der Zusatzpositionen wäre durch einen Vergleich<br />
mit drei in den Vorjahren vergebenen Bauvorhaben bestätigt worden<br />
(siehe auch TZ 86).<br />
25 Im Bereich der Bauabwicklung und Abrechnung ist die konsequente<br />
Umsetzung der Regelwerke in die Praxis von wesentlicher Bedeutung.<br />
<strong>Der</strong> Wert, den die Bauherrn dem Anti–Claimmanagement zumessen,<br />
zeigt sich in ihrem Umgang mit Abweichungen vom Bau–Soll im Zuge<br />
der Abrechnungsprüfung (Soll–Ist–Vergleiche) und bei Leistungsänderungen<br />
im Zuge der Prüfung von Zusatzangeboten (Änderungsmanagement).<br />
198 Bund 2012/2