bmvit - Der Rechnungshof
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Vergleichende Darstellung der Systeme<br />
auf die nicht eindeutigen Regelungen in den Arbeitsanweisungen von<br />
Projektleiter und Projektkoordinator zurückzuführen.<br />
(4) Den Ablauf und die Zuständigkeiten bei der Abrechnungsprüfung<br />
regelte die Arbeitsanweisung „Abrechnung – Dokumentation des<br />
Vier–Augen–Prinzips“. Prinzipiell war die Abrechnungsprüfung Teil<br />
der Leistung der Örtlichen Bauaufsicht; Baumanager 7 und Begleitende<br />
Kontrolle prüfen stichprobenweise gemäß Arbeitsanweisung sowie<br />
jeweiliger Aufgabenbeschreibung.<br />
(5) Die ÖBB–Infrastruktur AG sagte im Rahmen der Schlussbesprechung<br />
mit dem RH zu, sowohl die Vergabeprozesse als auch die Regelungen<br />
zur Prüfung von Zusatzangeboten rasch klarzustellen und zu ergänzen.<br />
7.2 <strong>Der</strong> RH erachtete die Vorgaben der ÖBB für die Regelungen der Prozesse<br />
als geeignet. Er verwies aber nochmals auf die widersprüchlichen<br />
Regelungen in der Verfahrensanweisung sowie die fehlende Regelung<br />
zum Vier–Augen–Prinzip bei der Prüfung von Zusatzangeboten unterhalb<br />
der Wertgrenze. Er erachtete die Arbeitsanweisung der ÖBB–Infrastruktur<br />
AG zur Abrechnungsprüfung als geeignet.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl der ÖBB–Infrastruktur AG,<br />
– im Vergabeprozess die Widersprüche in den Verfahrensanweisungen<br />
und Aufgabenbeschreibungen zu bereinigen,<br />
– bei der Bestbieterermittlung das Vier–Augen–Prinzip sicherzustellen,<br />
– bei der Prüfung von Zusatzangeboten das Vier–Augen–Prinzip — inhaltlich<br />
unabhängig von der Höhe der Forderung — zu gewährleisten, 8<br />
– insbesondere bei den Aufgabenbeschreibungen des Projektleiters<br />
und der Begleitenden Kontrolle zu berücksichtigen, dass zur Erfüllung<br />
des Vier–Augen–Prinzips das zweite Augenpaar zumindest<br />
die Nachweisführung eines Zusatzangebots „dem Grunde und der<br />
Höhe nach“ zu prüfen und zu bestätigen hat und<br />
7 Gemäß Aufgabenbeschreibungen der ÖBB–Infrastruktur AG nimmt der Baumanager<br />
— dem Projektleiter direkt unterstellt — Bauherrnaufgaben gegenüber den Auftragnehmern<br />
wahr.<br />
8 Beispielsweise könnte als zweites Augenpaar dem Projektleiter oder –koordinator bis<br />
zu einem Zusatzangebotsvolumen von 60.000 EUR die Prüfung „dem Grunde und der<br />
Höhe nach“ überbunden werden.<br />
162 Bund 2012/2