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bmvit - Der Rechnungshof

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Kurzfassung<br />

österreichischen Landesregierung war eine zentrale Stelle zur Angebotsabwicklung<br />

eingerichtet. Sie wurde von den Abteilungen in<br />

unterschiedlichem Umfang genutzt. Regelungen über die Zuständigkeiten<br />

der im Vergabeprozess Beteiligten fehlten; die Angebotsabwicklung<br />

wurde von den Abteilungen unterschiedlich gehandhabt.<br />

<strong>Der</strong> RH hielt generell fest, dass zur Erfüllung des Vier–Augen–<br />

Prinzips das zweite Augenpaar zumindest die Nachweisführung<br />

der Berechtigung eines Zusatzangebots „dem Grunde und der Höhe<br />

nach“ zu prüfen und zu bestätigen hat. (TZ 9)<br />

Die Regelungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung<br />

waren nicht zweckmäßig, weil wesentliche Prozessschritte in einer<br />

Vielzahl von Regelwerken und weiteren Unterlagen — teils unterschiedlich<br />

— geregelt waren. Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung<br />

hat jedoch ein Projekt zur „Optimierung der Projektabwicklung<br />

im Bereich der Landesstraßenplanung und des<br />

Landesstraßenbaus“ gestartet. Die Abwicklung der Vergaben erfolgte<br />

zentral; in den Prozessregelungen dazu fehlten aber Angaben zum<br />

Vier–Augen–Prinzip. Auch zur Prüfung von Teil– und Schlussrechnungen<br />

fehlten bei einigen Prozessregelungen inhaltliche Vorgaben.<br />

In den Regelwerken fanden sich zum Teil unklare bzw. widersprüchliche<br />

Definitionen zur Prüfung von Zusatzangeboten und Unklarheiten<br />

über die Zuständigkeiten der prüfenden Stellen. (TZ 10)<br />

Die beiden Magistratsabteilungen der Stadt Wien (MA 28 – Straßenverwaltung<br />

und Straßenbau, MA 29 – Brückenbau und Grundbau)<br />

stellten ihre Prozesse zur Vergabe, zur Abrechnungsprüfung und zur<br />

Nachtragsbearbeitung in grundsätzlich zweckmäßiger Weise grafisch<br />

dar. Es waren darin auch Verweise auf Checklisten, Arbeitsanweisungen<br />

und Verfahrensanweisungen enthalten; Verweise auf<br />

Dienstanweisungen fehlten. Sämtliche überprüfte Prozesse berücksichtigten<br />

das Vier–Augen–Prinzip. (TZ 11)<br />

142 Bund 2012/2

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