bmvit - Der Rechnungshof
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Kurzfassung<br />
österreichischen Landesregierung war eine zentrale Stelle zur Angebotsabwicklung<br />
eingerichtet. Sie wurde von den Abteilungen in<br />
unterschiedlichem Umfang genutzt. Regelungen über die Zuständigkeiten<br />
der im Vergabeprozess Beteiligten fehlten; die Angebotsabwicklung<br />
wurde von den Abteilungen unterschiedlich gehandhabt.<br />
<strong>Der</strong> RH hielt generell fest, dass zur Erfüllung des Vier–Augen–<br />
Prinzips das zweite Augenpaar zumindest die Nachweisführung<br />
der Berechtigung eines Zusatzangebots „dem Grunde und der Höhe<br />
nach“ zu prüfen und zu bestätigen hat. (TZ 9)<br />
Die Regelungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung<br />
waren nicht zweckmäßig, weil wesentliche Prozessschritte in einer<br />
Vielzahl von Regelwerken und weiteren Unterlagen — teils unterschiedlich<br />
— geregelt waren. Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung<br />
hat jedoch ein Projekt zur „Optimierung der Projektabwicklung<br />
im Bereich der Landesstraßenplanung und des<br />
Landesstraßenbaus“ gestartet. Die Abwicklung der Vergaben erfolgte<br />
zentral; in den Prozessregelungen dazu fehlten aber Angaben zum<br />
Vier–Augen–Prinzip. Auch zur Prüfung von Teil– und Schlussrechnungen<br />
fehlten bei einigen Prozessregelungen inhaltliche Vorgaben.<br />
In den Regelwerken fanden sich zum Teil unklare bzw. widersprüchliche<br />
Definitionen zur Prüfung von Zusatzangeboten und Unklarheiten<br />
über die Zuständigkeiten der prüfenden Stellen. (TZ 10)<br />
Die beiden Magistratsabteilungen der Stadt Wien (MA 28 – Straßenverwaltung<br />
und Straßenbau, MA 29 – Brückenbau und Grundbau)<br />
stellten ihre Prozesse zur Vergabe, zur Abrechnungsprüfung und zur<br />
Nachtragsbearbeitung in grundsätzlich zweckmäßiger Weise grafisch<br />
dar. Es waren darin auch Verweise auf Checklisten, Arbeitsanweisungen<br />
und Verfahrensanweisungen enthalten; Verweise auf<br />
Dienstanweisungen fehlten. Sämtliche überprüfte Prozesse berücksichtigten<br />
das Vier–Augen–Prinzip. (TZ 11)<br />
142 Bund 2012/2