bmvit - Der Rechnungshof
bmvit - Der Rechnungshof
bmvit - Der Rechnungshof
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Umsetzung in der Praxis<br />
BMVIT<br />
Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />
bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />
zustellen und dem Transparenzgebot folgend allen Mitarbeitern zur<br />
Kenntnis zu bringen.<br />
42.3 (1) Die ASFINAG teilte mit, dass ein Ablaufdiagramm über die Vorgehensweise<br />
bei einem Anlassfall/Verdachtsfall bezüglich des Fehlverhaltens<br />
eines Mitarbeiters vorliege und allen Mitarbeitern zugänglich<br />
gemacht worden sei.<br />
(2) Laut Stellungnahme der ÖBB–Infrastruktur AG sei in einer Betriebsvereinbarung<br />
(neben den im Dienstvertrag und im Kollektivvertrag normierten<br />
Rechten und Pflichten) genau geregelt, wie bei Dienstpflichtverletzungen<br />
von Mitarbeitern vorzugehen sei und welche Maßnahmen<br />
zu setzen seien. Zusätzlich würden Schulungen für Führungskräfte<br />
betreffend die richtige Vorgehensweise, mit dem Ziel der Sensibilisierung<br />
bei Vorlage einer Dienstpflichtverletzung, abgehalten.<br />
Aufgrund von Umstrukturierungen würden derzeit die Prozesse bei<br />
Dienstpflichtverletzungen aktualisiert, der finalisierte Prozess werde<br />
dann inklusive Verfahrensanweisung für jeden Mitarbeiter ersichtlich<br />
ins Intranet gestellt, wodurch aus Sicht der ÖBB–Infrastruktur AG das<br />
Transparenzgebot sichergestellt sei.<br />
(3) Das Land Niederösterreich teilte mit, dass ein Ablaufdiagramm bei<br />
disziplinärem Fehlverhalten als Schulungsunterlage vorliege und mittlerweile<br />
via Intranet allen Bediensteten zugänglich gemacht worden sei.<br />
(4) Laut Stellungnahme des Landes Oberösterreich enthalte das Oö. Landesdienstrecht<br />
Regelungen für den Fall des Fehlverhaltens. Dass Fehlverhalten<br />
sowohl dienst– als auch strafrechtliche, aber auch zivilrechtliche<br />
Konsequenzen haben könne, werde den Mitarbeitern regelmäßig<br />
kommuniziert. Nach den Erfahrungen der Abteilung Personal sei die<br />
generalpräventive Wirkung von dienstrechtlichen Maßnahmen auch<br />
ohne Erstellung von Ablaufdiagrammen beträchtlich. Dem Land Oberösterreich<br />
erschien die Empfehlung des RH nicht praktikabel, weil im<br />
Fall des Fehlverhaltens von Mitarbeitern die namentliche Zuordnung<br />
von Sachverhalten zu bestraften Kollegen möglich sei.<br />
(5) Das Land Steiermark teilte mit, die Empfehlung des RH werde an<br />
den Landesamtsdirektor weiterleitet.<br />
42.4 <strong>Der</strong> RH stellte gegenüber dem Land Oberösterreich klar, dass er empfahl,<br />
den Ablauf dienstrechtlicher Maßnahmen im Sinne einer Prozessbeschreibung<br />
darzustellen; die Beschreibung konkreter Anlassfälle<br />
oder Personen sollte nicht Inhalt der Beschreibung sein.<br />
Bund 2012/2 233