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bmvit - Der Rechnungshof

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Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1 <strong>Der</strong> RH leitete im Juli 2009 die Vorbereitungen zur Überprüfung des<br />

Anti–Claimmanagements und der Korruptionsbekämpfung bei Straßen–<br />

und Bahnbauvorhaben im Rahmen einer Querschnittsprüfung<br />

bei sechs öffentlichen Bauherrn ein. Im August 2009 übermittelte er<br />

seine Prüfungsaufträge an:<br />

– die ASFINAG Bau Management GmbH (ASFINAG),<br />

– die ÖBB–Infrastruktur Bau AG (nunmehr ÖBB–Infrastruktur AG),<br />

– das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung,<br />

– das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung,<br />

– das Amt der Steiermärkischen Landesregierung und<br />

– die Magistratsdirektion der Stadt Wien.<br />

Gleichzeitig ersuchte der RH um Übermittlung von Daten zu abgeschlossenen<br />

Bauvorhaben. Vor Antritt der geplanten Überprüfung an<br />

Ort und Stelle unterbrach der RH im September 2009 die Prüfungshandlungen.<br />

Im Juni 2010, nach Abwicklung der Überprüfung der Flughafen<br />

Wien AG, Projekt Skylink, nahm der RH seine Überprüfung wieder<br />

auf. Die Überprüfung an Ort und Stelle fand in der Zeit von Juli<br />

bis November 2010 statt.<br />

Zu dem im September 2011 übermittelten Prüfungsergebnis nahmen<br />

die ÖBB–Infrastruktur AG im Oktober 2011, die ASFINAG, das BMVIT,<br />

das Land Oberösterreich sowie die Stadt Wien im November 2011 und<br />

die Länder Niederösterreich und Steiermark im Dezember 2011 Stellung.<br />

<strong>Der</strong> RH übermittelte seine Gegenäußerungen im Februar 2012.<br />

Ziele der Überprüfung des RH waren:<br />

– die Regelwerke zur Abwicklung von Bauvorhaben hinsichtlich der<br />

Verringerung von Claims sowie der Vermeidung von Korruption<br />

und<br />

– die Umsetzung des in den Regelwerken festgeschriebenen Soll–<br />

Zustands anhand ausgewählter Bauvorhaben zu beurteilen.<br />

Soweit im Prüfungsergebnis nicht ausdrücklich anders angegeben, enthalten<br />

die angeführten Beträge keine Umsatzsteuer.<br />

154 Bund 2012/2

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