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bmvit - Der Rechnungshof

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Vergleichende Darstellung der Systeme<br />

Stadt Wien<br />

Leistungsänderungen:<br />

Prüf– und<br />

Genehmigungswertgrenzen,Saldierungsregelungen<br />

sowie Bearbeitungs–<br />

und Genehmigungsfristen<br />

11.1 (1) Die beiden Magistratsabteilungen (MA 28, Straßenverwaltung und<br />

Straßenbau und MA 29, Brückenbau und Grundbau) stellten ihre Prozesse<br />

zur Vergabe, zur Abrechnungsprüfung und zur Bearbeitung von<br />

Leistungsänderungen grafisch dar. Darin waren neben Beschreibungen<br />

unter anderem auch Verweise auf Checklisten, Arbeitsanweisungen und<br />

Verfahrensanweisungen enthalten. Sowohl die Magistratsdirektion der<br />

Stadt Wien als auch die Magistratsabteilungen regelten Grundlagen<br />

in Dienstanweisungen.<br />

(2) Sämtliche überprüfte Prozesse berücksichtigten das Vier–Augen–<br />

Prinzip und sahen für die Prozesse Vergabe sowie die Entscheidung<br />

über Zusatzangebote bei Leistungsänderungen eigene, abteilungsintern<br />

eingerichtete Kommissionen (Vergabe– bzw. Preisprüfungskommission)<br />

vor. Die jeweiligen Ergebnisse waren in standardisierten<br />

Berichten zu dokumentieren und stellten die Grundlage für die<br />

Beauftragungen dar.<br />

11.2 <strong>Der</strong> RH erachtete die Prozessbeschreibungen für zweckmäßig, bemängelte<br />

aber, dass in der grafischen Prozessdarstellung Verweise auf<br />

Dienstanweisungen fehlten. Er empfahl der Stadt Wien eine entsprechende<br />

Ergänzung.<br />

11.3 Laut Stellungnahme der Stadt Wien werden die Magistratsabteilungen<br />

28 und 29 die Empfehlung des RH umsetzen.<br />

12 Bei der Änderung des Bauvertrags durch die zusätzliche Beauftragung<br />

von Leistungen während der Bauabwicklung ist der Bauherr an<br />

den Vertragspartner des Hauptauftrags gebunden. Leistungen werden<br />

dabei außerhalb des Wettbewerbs vergeben; die Vergabe bedarf daher<br />

klarer interner Regeln zur Sicherung der Interessen des Bauherrn.<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte, welche Abläufe die ausgewählten öffentlichen Bauherrn<br />

in ihren Regelwerken bei Leistungsänderungen vorsahen. Dabei<br />

ging er von folgenden Standards aus:<br />

– Prüf– und Genehmigungswertgrenzen für die Zuständigkeiten der<br />

unterschiedlichen Projektbeteiligten und deren hierarchische Einbindung,<br />

die sicherstellen sollen, dass Entscheidungen bei Leistungsänderungen<br />

von den zuständigen Stellen getroffen werden.<br />

– Saldierungsregelungen bei Leistungsänderungen, die dazu dienen,<br />

den — finanziellen — Umfang von Leistungsänderungen vollständig<br />

und transparent darzustellen. Zur Ermittlung der Höhe der Leistungsänderung<br />

wird entweder nur der neue Leistungsteil (keine<br />

172 Bund 2012/2

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