bmvit - Der Rechnungshof
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Umsetzung in der Praxis<br />
Schadloshaltung<br />
BMVIT<br />
Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />
bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />
Informations– und Mitwirkungspflichten in der laufenden Projektteamarbeit.<br />
(3) Das Land Niederösterreich teilte mit, es habe durch eine Organisationsänderung<br />
eine klare Funktionstrennung und eindeutige Zuordnung<br />
von Planung und Bau vorgenommen. Es werde auf den wechselseitigen<br />
Know–how–Transfer sowohl intern als auch extern geachtet.<br />
34.1 Mehrkosten aufgrund von Leistungsänderungen oder Abwicklungs–<br />
und Abrechnungsfehlern können durch Mängel oder Schlechtleistungen<br />
von Dritten (z.B. Planer, Örtliche Bauaufsicht) verursacht werden.<br />
Zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der öffentlichen<br />
Bauherrn ist die Haftung von Vertragspartnern im Schadensfall zu<br />
überprüfen und sind finanzielle Ansprüche geltend zu machen.<br />
Bei fünf Projekten gab es keinen Anlass, in vier Fällen wurden Honorarabzüge<br />
durchgeführt, im Fall des Amtes der Niederösterreichischen<br />
Landesregierung wurde auf die Schadloshaltung verzichtet. Das Amt<br />
der Steiermärkischen Landesregierung verzichtet generell darauf, sich<br />
an Dritten (Ziviltechnikern) schadlos zu halten.<br />
Bund 2012/2 217