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bmvit - Der Rechnungshof

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Umsetzung in der Praxis<br />

Schadloshaltung<br />

BMVIT<br />

Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />

bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />

Informations– und Mitwirkungspflichten in der laufenden Projektteamarbeit.<br />

(3) Das Land Niederösterreich teilte mit, es habe durch eine Organisationsänderung<br />

eine klare Funktionstrennung und eindeutige Zuordnung<br />

von Planung und Bau vorgenommen. Es werde auf den wechselseitigen<br />

Know–how–Transfer sowohl intern als auch extern geachtet.<br />

34.1 Mehrkosten aufgrund von Leistungsänderungen oder Abwicklungs–<br />

und Abrechnungsfehlern können durch Mängel oder Schlechtleistungen<br />

von Dritten (z.B. Planer, Örtliche Bauaufsicht) verursacht werden.<br />

Zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der öffentlichen<br />

Bauherrn ist die Haftung von Vertragspartnern im Schadensfall zu<br />

überprüfen und sind finanzielle Ansprüche geltend zu machen.<br />

Bei fünf Projekten gab es keinen Anlass, in vier Fällen wurden Honorarabzüge<br />

durchgeführt, im Fall des Amtes der Niederösterreichischen<br />

Landesregierung wurde auf die Schadloshaltung verzichtet. Das Amt<br />

der Steiermärkischen Landesregierung verzichtet generell darauf, sich<br />

an Dritten (Ziviltechnikern) schadlos zu halten.<br />

Bund 2012/2 217

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