bmvit - Der Rechnungshof
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Feststellungen zu Einzelprojekten<br />
BMVIT<br />
Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />
bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />
messen beurteilt worden. Hinsichtlich der Handhabung betreffend die<br />
im Leistungsverzeichnis auszupreisenden Verrechnungseinheiten seien<br />
nunmehr diesbezüglich Regelungen in den standardisierten Vorbemerkungen<br />
der Ausschreibungen getroffen worden. Das Vorgehen bei<br />
der Plausibilisierung der Preise sei durch schriftliche Dokumentation<br />
(„Angebots prüfungsprotokoll“) und Aufnahme im Projektakt wesentlich<br />
verbessert worden.<br />
Stadt Wien – MA 28, Straßenverwaltung und Straßenbau<br />
Radweg in Wien<br />
6., Gumpendorfer<br />
Gürtel und Mariahilfer<br />
Gürtel von Linke<br />
Wienzeile bis Mittelgasse<br />
– Erd– und<br />
Straßenbauarbeiten<br />
Auftragsinhalt<br />
97 Im Rahmen des Radweg–Lückenschlussprogramms errichtete die<br />
Stadt Wien rd. 0,6 km Radweg im Bereich des Wiener Gürtels zwischen<br />
der Linken Wienzeile und der Mittelgasse. Dazu waren unter anderem<br />
die Verlegung einer Straßenbahnhaltestelle und die Verschwenkung<br />
der Gürtelfahrbahn Richtung 6. Bezirk über eine Länge von rd. 200 m<br />
erforderlich.<br />
Tabelle 34: Kenndaten Radweg Linke Wienzeile bis Mittelgasse<br />
Vergabeverfahren Offenes Verfahren im Unterschwellenbereich nach dem BVergG 2006<br />
Datum der Beauftragung 8. Juni 2007<br />
Auftragssumme 858.510,63 EUR<br />
Bauzeit Juli 2007 bis Oktober 2007<br />
Schlussrechnungssumme 1 1,185.311,04 EUR<br />
in % der Auftragssumme 138<br />
1 einschließlich Anteile der MA 33 Wien Leuchtet und der Wiener Linien<br />
Quelle: RH<br />
Die Schlussrechnungssumme lag um 326.800,41 EUR und damit um<br />
38,1 % über der Auftragssumme.<br />
Das gegenständliche Projekt war Gegenstand einer Prüfung des Kontrollamts<br />
der Stadt Wien 61 , welches Mängel bei der Mengenermittlung<br />
für die Ausschreibung, Verbesserungspotenziale bei den Dokumentationen<br />
zur Prüfung der Angemessenheit von Preisen und in Bezug auf<br />
die Einhaltung von pönalisierten Zwischenterminen sowie hinsichtlich<br />
der Gesamtleistungsfrist aufzeigte.<br />
61 Bericht Zl KA V – 28–3/08<br />
Bund 2012/2 279