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bmvit - Der Rechnungshof

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Feststellungen zu Einzelprojekten<br />

BMVIT<br />

Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />

bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />

messen beurteilt worden. Hinsichtlich der Handhabung betreffend die<br />

im Leistungsverzeichnis auszupreisenden Verrechnungseinheiten seien<br />

nunmehr diesbezüglich Regelungen in den standardisierten Vorbemerkungen<br />

der Ausschreibungen getroffen worden. Das Vorgehen bei<br />

der Plausibilisierung der Preise sei durch schriftliche Dokumentation<br />

(„Angebots prüfungsprotokoll“) und Aufnahme im Projektakt wesentlich<br />

verbessert worden.<br />

Stadt Wien – MA 28, Straßenverwaltung und Straßenbau<br />

Radweg in Wien<br />

6., Gumpendorfer<br />

Gürtel und Mariahilfer<br />

Gürtel von Linke<br />

Wienzeile bis Mittelgasse<br />

– Erd– und<br />

Straßenbauarbeiten<br />

Auftragsinhalt<br />

97 Im Rahmen des Radweg–Lückenschlussprogramms errichtete die<br />

Stadt Wien rd. 0,6 km Radweg im Bereich des Wiener Gürtels zwischen<br />

der Linken Wienzeile und der Mittelgasse. Dazu waren unter anderem<br />

die Verlegung einer Straßenbahnhaltestelle und die Verschwenkung<br />

der Gürtelfahrbahn Richtung 6. Bezirk über eine Länge von rd. 200 m<br />

erforderlich.<br />

Tabelle 34: Kenndaten Radweg Linke Wienzeile bis Mittelgasse<br />

Vergabeverfahren Offenes Verfahren im Unterschwellenbereich nach dem BVergG 2006<br />

Datum der Beauftragung 8. Juni 2007<br />

Auftragssumme 858.510,63 EUR<br />

Bauzeit Juli 2007 bis Oktober 2007<br />

Schlussrechnungssumme 1 1,185.311,04 EUR<br />

in % der Auftragssumme 138<br />

1 einschließlich Anteile der MA 33 Wien Leuchtet und der Wiener Linien<br />

Quelle: RH<br />

Die Schlussrechnungssumme lag um 326.800,41 EUR und damit um<br />

38,1 % über der Auftragssumme.<br />

Das gegenständliche Projekt war Gegenstand einer Prüfung des Kontrollamts<br />

der Stadt Wien 61 , welches Mängel bei der Mengenermittlung<br />

für die Ausschreibung, Verbesserungspotenziale bei den Dokumentationen<br />

zur Prüfung der Angemessenheit von Preisen und in Bezug auf<br />

die Einhaltung von pönalisierten Zwischenterminen sowie hinsichtlich<br />

der Gesamtleistungsfrist aufzeigte.<br />

61 Bericht Zl KA V – 28–3/08<br />

Bund 2012/2 279

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