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bmvit - Der Rechnungshof

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Feststellungen zu Einzelprojekten<br />

BMVIT<br />

Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />

bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />

Zur Gewährleistung der Vollständigkeit, Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit<br />

empfahl der RH dem Land Niederösterreich, seinen<br />

Mitarbeitern Arbeitsbehelfe, z.B. in Form von Mustererledigungen,<br />

für die Prüfung und Dokumentation von Zusatzangeboten zur Verfügung<br />

zu stellen. Um einen Fehler wie die zu gering ausgeführte Stärke<br />

der zementstabilisierten Tragschicht künftig zu vermeiden und einem<br />

möglichen Claiming des Auftragnehmers entgegenzuwirken, wären<br />

den mit der Bauüberwachung betrauten Mitarbeitern alle erforderlichen<br />

Informationen, z.B. der vollständige Bauvertrag, das Ergebnis<br />

der Angebotsprüfung samt Informationen zu möglicherweise spekulativen<br />

Preisansätzen bei einzelnen Positionen, Informationen über<br />

vom Auftragnehmer und vom Bauherrn durchzuführende Qualitätskontrollen<br />

sowie die relevanten Normen und Richtlinien zur Kenntnis<br />

zu bringen.<br />

65.3 Laut Stellungnahme des Landes Niederösterreich sei bei der Beurteilung<br />

der Zusatzaufträge die technische Sicht — längere Lebensdauer<br />

der Gesamtkonstruktion und schnellere Baumethode verbunden mit<br />

schnellerer Entlastung der Ortsbevölkerung — im Vordergrund gestanden.<br />

In Hinkunft werde verstärkt besonderes Augenmerk auch auf die<br />

finanzielle Situation gelegt und auf die Vermeidung von Claims geachtet<br />

werden.<br />

Zur Gewährleistung der Vollständigkeit, Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit<br />

würden Mustererledigungen für die Dokumentation der Prüfung<br />

von Angeboten und Zusatzangeboten erarbeitet und den Mitarbeitern<br />

zur Verfügung gestellt. Entscheidungskompetenzen seien in einem<br />

Normerlass festgelegt. Künftig werde bei Mehrkostenforderungen mit<br />

erheblichen finanziellen Auswirkungen der neue Fachbereich „Bauprojektmanagement<br />

und Bauwirtschaft“ unterstützend tätig sein.<br />

Abrechnung<br />

66.1 Die Abmessungen der hergestellten Bauteile (Aufmaße) ermittelte<br />

der Bauwart des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung<br />

gemeinsam mit einem Vertreter des Auftragnehmers und hielt diese in<br />

Feldaufmaßblättern fest. <strong>Der</strong> Auftragnehmer ordnete diese Aufmaße<br />

den Positionen des Leistungsverzeichnisses zu und dokumentierte dies<br />

in den Aufmaßblättern, die den Teil– und Schlussrechnungen beilagen.<br />

<strong>Der</strong> vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung mit der Örtlichen<br />

Bauaufsicht betraute Mitarbeiter bestätigte die Richtigkeit der<br />

Aufmaßblätter als Grundlage für die Abrechnung. Die „rechnerische“<br />

und „sachliche“ Richtigkeit der Teil– und Schlussrechnungen sowie<br />

Bund 2012/2 255

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