bmvit - Der Rechnungshof
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Vergleichende Darstellung der Systeme<br />
Land Steiermark<br />
– zu erwägen, die zentrale Vergabestelle aufzuwerten und diese mit<br />
Vergabe–Know–how (Einbindung bei der Wahl des Vergabeverfahrens<br />
und Angebotsöffnung) auszustatten, um die Kompetenzen zu<br />
bündeln, 15<br />
– bei der Prüfung von Teil– und Schlussrechnungen flächendeckend<br />
auf das Vier–Augen–Prinzip zu achten, 16<br />
– den Prozess der Prüfung von Zusatzangeboten abteilungsübergreifend<br />
einheitlich zu regeln und dabei das Vier–Augen–Prinzip unabhängig<br />
von der Höhe der Forderung sicherzustellen,<br />
– Prozesse der Vergabe, der Abrechnung und der Prüfung von Zusatzangeboten<br />
(grafisch) darzustellen, damit daraus Ablauf, Zuständigkeiten<br />
und Prüfinhalte für die am Bauvorhaben beteiligten Mitarbeiter<br />
auf einfache Weise ersichtlich sind.<br />
<strong>Der</strong> RH hielt generell fest, dass zur Erfüllung des Vier–Augen–Prinzips<br />
das zweite Augenpaar zumindest die Nachweisführung der Berechtigung<br />
eines Zusatzangebots „dem Grunde und der Höhe nach“ zu prüfen<br />
und zu bestätigen hat.<br />
10.1 (1) Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung regelte seine Prozesse<br />
in Ablaufdiagrammen (Prozessdarstellungen), in Stellenbeschreibungen,<br />
in einem Leitfaden zur effizienten Umsetzung von Straßenbauprojekten,<br />
im Organisationshandbuch der Abteilung 18 (Verkehr)<br />
betreffend Zeichnungsbefugnisse und Belegprüfung sowie in den Projektmanagement–Richtlinien<br />
der Steiermärkischen Landesverwaltung.<br />
Zuständigkeiten waren in zwei Leistungskatalogen der Fachabteilung<br />
18B (Straßeninfrastruktur–Bau) geregelt; das Amt der Steiermärkischen<br />
Landesregierung leitete allgemeine Befugnisse aus dem<br />
Dienst– und Besoldungsrecht ab.<br />
Zu prozessrelevanten Unterlagen zählten weiters Protokolle von Dienstbesprechungen,<br />
Formulare und Präsentationsunterlagen zu Vertragsänderungen.<br />
15 z.B. Angebotsöffnung durch die Zentralstelle im Beisein der Projektleiter<br />
16 Hinweis auf vergleichbare Regelungen der ÖBB–Infrastruktur AG (TZ 7)<br />
168 Bund 2012/2