bmvit - Der Rechnungshof
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Umsetzung in der Praxis<br />
ßig zu evaluieren sowie Überlegungen anzustellen, auch externe Auftragnehmer<br />
an Verhaltensrichtlinien zu binden.<br />
Meldung von Fehlverhalten<br />
41.1 Die überprüften öffentlichen Bauherrn hatten unterschiedliche Anlaufstellen<br />
in den Organisationen, wenn Mitarbeiter Fehlverhalten (wie<br />
dolose Handlungen) melden möchten. Dabei waren in den meisten<br />
Fällen Meldungen an Vorgesetzte oder an einen Mitarbeiter des Vertrauens<br />
vorgesehen. Lediglich die Stadt Wien verfügte über ein Korruptionstelefon,<br />
welches auch als Anlaufstelle für Meldungen und<br />
Informationen zu Missständen oder bei Korruptionsverdacht diente.<br />
Tabelle 17: Interne Anlaufstelle<br />
ja/nein Gewährleistung des Vertrauensschutzes<br />
ASFINAG ja, „Mitarbeiter des Vertrauens“ ja<br />
ÖBB ja, in Hierarchie zugesagt<br />
NÖ ja, „Mitarbeiter des Vertrauens“ ja<br />
OÖ ja, Abteilungsleiter zugesagt<br />
Stmk ja, Dienststellenleiter zugesagt<br />
Wien MA 28 ja, Hotline ja<br />
Wien MA 29 ja, Hotline ja<br />
Quelle: RH<br />
Aus Sicht des RH bietet eine (Korruptions–)Hotline das höchste Maß<br />
an Vertrauensschutz für die Mitarbeiter, die kritische Informationen<br />
an die Organisation herantragen wollen. Meldungen im „Dienstweg“<br />
stehen unter dem Vorbehalt, dass die Gewährleistung voller Vertraulichkeit<br />
von den wechselseitigen Beziehungen der aktiv und passiv<br />
betroffenen Personen abhängt.<br />
41.2 <strong>Der</strong> RH sah die von der Stadt Wien eingerichtete Hotline als zweckmäßig<br />
an.<br />
Er empfahl der ASFINAG, der ÖBB–Infrastruktur AG sowie den Ländern<br />
Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark, zusätzliche Maßnahmen<br />
zu setzen, um Mitarbeitern die Meldung von Fehlverhalten,<br />
Missständen, bedenklichen Geschäftspraktiken udgl. auch außerhalb<br />
der Organisationshierarchie zu ermöglichen. Ergänzend verwies er<br />
darauf, dass im Bundesamt für Korruptionsprävention und Korrupti-<br />
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