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bmvit - Der Rechnungshof

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Umsetzung in der Praxis<br />

ßig zu evaluieren sowie Überlegungen anzustellen, auch externe Auftragnehmer<br />

an Verhaltensrichtlinien zu binden.<br />

Meldung von Fehlverhalten<br />

41.1 Die überprüften öffentlichen Bauherrn hatten unterschiedliche Anlaufstellen<br />

in den Organisationen, wenn Mitarbeiter Fehlverhalten (wie<br />

dolose Handlungen) melden möchten. Dabei waren in den meisten<br />

Fällen Meldungen an Vorgesetzte oder an einen Mitarbeiter des Vertrauens<br />

vorgesehen. Lediglich die Stadt Wien verfügte über ein Korruptionstelefon,<br />

welches auch als Anlaufstelle für Meldungen und<br />

Informationen zu Missständen oder bei Korruptionsverdacht diente.<br />

Tabelle 17: Interne Anlaufstelle<br />

ja/nein Gewährleistung des Vertrauensschutzes<br />

ASFINAG ja, „Mitarbeiter des Vertrauens“ ja<br />

ÖBB ja, in Hierarchie zugesagt<br />

NÖ ja, „Mitarbeiter des Vertrauens“ ja<br />

OÖ ja, Abteilungsleiter zugesagt<br />

Stmk ja, Dienststellenleiter zugesagt<br />

Wien MA 28 ja, Hotline ja<br />

Wien MA 29 ja, Hotline ja<br />

Quelle: RH<br />

Aus Sicht des RH bietet eine (Korruptions–)Hotline das höchste Maß<br />

an Vertrauensschutz für die Mitarbeiter, die kritische Informationen<br />

an die Organisation herantragen wollen. Meldungen im „Dienstweg“<br />

stehen unter dem Vorbehalt, dass die Gewährleistung voller Vertraulichkeit<br />

von den wechselseitigen Beziehungen der aktiv und passiv<br />

betroffenen Personen abhängt.<br />

41.2 <strong>Der</strong> RH sah die von der Stadt Wien eingerichtete Hotline als zweckmäßig<br />

an.<br />

Er empfahl der ASFINAG, der ÖBB–Infrastruktur AG sowie den Ländern<br />

Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark, zusätzliche Maßnahmen<br />

zu setzen, um Mitarbeitern die Meldung von Fehlverhalten,<br />

Missständen, bedenklichen Geschäftspraktiken udgl. auch außerhalb<br />

der Organisationshierarchie zu ermöglichen. Ergänzend verwies er<br />

darauf, dass im Bundesamt für Korruptionsprävention und Korrupti-<br />

230 Bund 2012/2

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