bmvit - Der Rechnungshof
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Vergleichende Darstellung der Systeme<br />
eines Projektabschlussberichts unterschiedliche Regelungen in den<br />
Abteilungen vor. 30 Es hielt gegenüber dem RH fest, es wäre aus seiner<br />
Sicht wesentlich, dass bei Teilrechnungen keine Überzahlung stattfinde,<br />
weshalb bei der Abrechnung kein Soll–Ist–Vergleich, sondern<br />
z.B. Materialbilanzen zur Plausibilisierung des Mengengerüsts erstellt<br />
würden.<br />
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung und die MA 29 der<br />
Stadt Wien führten weder laufend noch anlässlich des Projektabschlusses<br />
Soll–Ist–Vergleiche durch. Beide ergänzten gegenüber dem RH,<br />
dass sie ihre Prozesse zum Zeitpunkt der Überprüfung des RH an Ort<br />
und Stelle überarbeiteten. Sie würden dabei einen Abschlussbericht<br />
definieren. 31<br />
19.2 <strong>Der</strong> RH hielt positiv die Regelungen der ASFINAG, der ÖBB–Infrastruktur<br />
AG, des Landes Oberösterreich und der MA 28 der Stadt Wien<br />
fest, wonach Mengenabweichungen im Zuge des Projektabschlusses<br />
zu begründen waren.<br />
<strong>Der</strong> RH kritisierte<br />
– das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, das Amt der<br />
Oberösterreichischen Landesregierung, das Amt der Steiermärkischen<br />
Landesregierung und die MA 29 der Stadt Wien, weil sie<br />
in ihren Regelwerken keine laufenden Soll–Ist–Vergleiche vorsahen,<br />
– das Amt der Steiermärkischen Landesregierung und die MA 29 der<br />
Stadt Wien, weil sie in ihren Regelwerken keinen Soll–Ist–Vergleich<br />
zum Projektabschluss vorsahen und<br />
– das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, weil der Projektabschlussbericht<br />
üblicherweise erst nach der Überweisung der<br />
Schlussrechnungssumme erstellt wurde. Dies erschwerte eine möglicherweise<br />
erforderliche Korrektur von Abrechnungsfehlern.<br />
Im Sinne der Stärkung des Anti–Claimmanagements empfahl der RH<br />
den überprüften öffentlichen Bauherrn, in Hinkunft vollständige Soll–<br />
30 Gemäß Vorgaben der Abteilung BauN (Straßenplanung und Netzausbau): <strong>Der</strong><br />
Schlussrechnungsbericht der Abteilung BauN beinhaltete unter anderem einen<br />
Soll–Ist–Mengenvergleich (Massengegenüberstellung der ausgeschriebenen zu den<br />
schlussgerechneten Mengen) sowie Begründungen für die Abweichungen auf Ebene<br />
der Leistungsgruppen; bei der Abteilung BauB (Brücken– und Tunnelbau) bestanden<br />
keine Vorgaben.<br />
31 Dieser werde unter anderem beinhalten: Reflexionen zu den Themen Zielerreichung,<br />
Leistungen/Termine, Ressourcen/Kosten, Lessons Learned etc.<br />
184 Bund 2012/2