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bmvit - Der Rechnungshof

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Vergleichende Darstellung der Systeme<br />

eines Projektabschlussberichts unterschiedliche Regelungen in den<br />

Abteilungen vor. 30 Es hielt gegenüber dem RH fest, es wäre aus seiner<br />

Sicht wesentlich, dass bei Teilrechnungen keine Überzahlung stattfinde,<br />

weshalb bei der Abrechnung kein Soll–Ist–Vergleich, sondern<br />

z.B. Materialbilanzen zur Plausibilisierung des Mengengerüsts erstellt<br />

würden.<br />

Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung und die MA 29 der<br />

Stadt Wien führten weder laufend noch anlässlich des Projektabschlusses<br />

Soll–Ist–Vergleiche durch. Beide ergänzten gegenüber dem RH,<br />

dass sie ihre Prozesse zum Zeitpunkt der Überprüfung des RH an Ort<br />

und Stelle überarbeiteten. Sie würden dabei einen Abschlussbericht<br />

definieren. 31<br />

19.2 <strong>Der</strong> RH hielt positiv die Regelungen der ASFINAG, der ÖBB–Infrastruktur<br />

AG, des Landes Oberösterreich und der MA 28 der Stadt Wien<br />

fest, wonach Mengenabweichungen im Zuge des Projektabschlusses<br />

zu begründen waren.<br />

<strong>Der</strong> RH kritisierte<br />

– das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, das Amt der<br />

Oberösterreichischen Landesregierung, das Amt der Steiermärkischen<br />

Landesregierung und die MA 29 der Stadt Wien, weil sie<br />

in ihren Regelwerken keine laufenden Soll–Ist–Vergleiche vorsahen,<br />

– das Amt der Steiermärkischen Landesregierung und die MA 29 der<br />

Stadt Wien, weil sie in ihren Regelwerken keinen Soll–Ist–Vergleich<br />

zum Projektabschluss vorsahen und<br />

– das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, weil der Projektabschlussbericht<br />

üblicherweise erst nach der Überweisung der<br />

Schlussrechnungssumme erstellt wurde. Dies erschwerte eine möglicherweise<br />

erforderliche Korrektur von Abrechnungsfehlern.<br />

Im Sinne der Stärkung des Anti–Claimmanagements empfahl der RH<br />

den überprüften öffentlichen Bauherrn, in Hinkunft vollständige Soll–<br />

30 Gemäß Vorgaben der Abteilung BauN (Straßenplanung und Netzausbau): <strong>Der</strong><br />

Schlussrechnungsbericht der Abteilung BauN beinhaltete unter anderem einen<br />

Soll–Ist–Mengenvergleich (Massengegenüberstellung der ausgeschriebenen zu den<br />

schlussgerechneten Mengen) sowie Begründungen für die Abweichungen auf Ebene<br />

der Leistungsgruppen; bei der Abteilung BauB (Brücken– und Tunnelbau) bestanden<br />

keine Vorgaben.<br />

31 Dieser werde unter anderem beinhalten: Reflexionen zu den Themen Zielerreichung,<br />

Leistungen/Termine, Ressourcen/Kosten, Lessons Learned etc.<br />

184 Bund 2012/2

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