bmvit - Der Rechnungshof
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Vergleichende Darstellung der Systeme<br />
BMVIT<br />
Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />
bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />
durch die Anordnung alternativer Ausführungen, um Mengenmehrungen<br />
bei Positionen mit spekulativ hohen Preisen zu vermeiden).<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte, ob die ausgewählten öffentlichen Bauherrn in ihren<br />
Regelwerken Soll–Ist–Vergleiche während der Ausführungsphase (im<br />
Zuge der Prüfung von Teilrechnungen) sowie bei Projektabschluss (im<br />
Zuge der Prüfung der Schlussrechnung) vorsahen.<br />
Tabelle 2: Soll–Ist–Vergleiche bei der Abrechnung laut Regelwerken<br />
ASFINAG ja<br />
laufend<br />
(bei Teilrechnungen)<br />
im Zuge des Projektabschlusses (mit Schlussrechnung)<br />
ja, wesentliche Positionen mit Abweichung > 10 % sind zu<br />
begründen<br />
ÖBB ja ja, auf Ebene der Leistungsgruppen mit Begründung 1<br />
NÖ nein ja, vorgegebene Leistungen; erst nach Schlussrechnungsprüfung<br />
OÖ nein ja, zumindest auf Ebene der Leistungsgruppen mit Begründung<br />
Stmk nein nein<br />
Wien/MA 28 ja ja, Gesamtkostengegenüberstellung mit Begründung<br />
Wien/MA 29 nein nein, nur allgemeiner Bericht 2<br />
1 Gemäß interner Vorschriften war durch den Baumanager und die Örtliche Bauaufsicht ein Schlussrechnungsbericht zu<br />
erstellen. Dabei waren unter anderem Abweichungen (über 50.000 EUR oder 10 % der Leistungsgruppe) auf Ebene der<br />
Leistungsgruppen darzustellen.<br />
2 Ein Schlussbericht erfolgte bei der MA 29 der Stadt Wien in der Regel mündlich; ein Soll–Ist–Vergleich zum Projektabschluss<br />
war nicht vorgesehen.<br />
Quelle: RH<br />
Die ASFINAG, die ÖBB–Infrastruktur AG und die MA 28 der Stadt<br />
Wien führten Soll–Ist–Vergleiche sowohl laufend als auch im Zuge des<br />
Projektabschlusses durch, wobei die Intensität der Soll–Ist–Vergleiche<br />
anlässlich der Schlussrechnung unterschiedlich war.<br />
Das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung führte keine<br />
laufenden Soll–Ist–Vergleiche durch, erstellte aber interne Projektabschlussberichte<br />
nach der Überweisung der Schlussrechnungssumme.<br />
Auch das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung führte keine<br />
laufenden Soll–Ist–Vergleiche durch. Es sah betreffend die Erstellung<br />
Bund 2012/2 183