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bmvit - Der Rechnungshof

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Vergleichende Darstellung der Systeme<br />

BMVIT<br />

Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />

bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />

durch die Anordnung alternativer Ausführungen, um Mengenmehrungen<br />

bei Positionen mit spekulativ hohen Preisen zu vermeiden).<br />

<strong>Der</strong> RH überprüfte, ob die ausgewählten öffentlichen Bauherrn in ihren<br />

Regelwerken Soll–Ist–Vergleiche während der Ausführungsphase (im<br />

Zuge der Prüfung von Teilrechnungen) sowie bei Projektabschluss (im<br />

Zuge der Prüfung der Schlussrechnung) vorsahen.<br />

Tabelle 2: Soll–Ist–Vergleiche bei der Abrechnung laut Regelwerken<br />

ASFINAG ja<br />

laufend<br />

(bei Teilrechnungen)<br />

im Zuge des Projektabschlusses (mit Schlussrechnung)<br />

ja, wesentliche Positionen mit Abweichung > 10 % sind zu<br />

begründen<br />

ÖBB ja ja, auf Ebene der Leistungsgruppen mit Begründung 1<br />

NÖ nein ja, vorgegebene Leistungen; erst nach Schlussrechnungsprüfung<br />

OÖ nein ja, zumindest auf Ebene der Leistungsgruppen mit Begründung<br />

Stmk nein nein<br />

Wien/MA 28 ja ja, Gesamtkostengegenüberstellung mit Begründung<br />

Wien/MA 29 nein nein, nur allgemeiner Bericht 2<br />

1 Gemäß interner Vorschriften war durch den Baumanager und die Örtliche Bauaufsicht ein Schlussrechnungsbericht zu<br />

erstellen. Dabei waren unter anderem Abweichungen (über 50.000 EUR oder 10 % der Leistungsgruppe) auf Ebene der<br />

Leistungsgruppen darzustellen.<br />

2 Ein Schlussbericht erfolgte bei der MA 29 der Stadt Wien in der Regel mündlich; ein Soll–Ist–Vergleich zum Projektabschluss<br />

war nicht vorgesehen.<br />

Quelle: RH<br />

Die ASFINAG, die ÖBB–Infrastruktur AG und die MA 28 der Stadt<br />

Wien führten Soll–Ist–Vergleiche sowohl laufend als auch im Zuge des<br />

Projektabschlusses durch, wobei die Intensität der Soll–Ist–Vergleiche<br />

anlässlich der Schlussrechnung unterschiedlich war.<br />

Das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung führte keine<br />

laufenden Soll–Ist–Vergleiche durch, erstellte aber interne Projektabschlussberichte<br />

nach der Überweisung der Schlussrechnungssumme.<br />

Auch das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung führte keine<br />

laufenden Soll–Ist–Vergleiche durch. Es sah betreffend die Erstellung<br />

Bund 2012/2 183

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