04.12.2012 Aufrufe

bmvit - Der Rechnungshof

bmvit - Der Rechnungshof

bmvit - Der Rechnungshof

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kurzfassung<br />

Korruptionsprävention<br />

Bei der ÖBB–Infrastruktur AG und bei der ASFINAG bestand die<br />

Verpflichtung, persönliche Naheverhältnisse, die dienstliche Interessen<br />

berühren können, zu melden. Bei den anderen ausgewählten<br />

öffentlichen Bauherrn hatten sich Mitarbeiter im Falle einer<br />

aktuellen Befangenheit der Dienstausübung zu enthalten. (TZ 36)<br />

Alle ausgewählten öffentlichen Bauherrn sahen Regelungen zur Meldung<br />

oder Genehmigung von Nebenbeschäftigung vor. Das Land<br />

Oberösterreich definierte in ausführlichen Beschreibungen die Regelungen<br />

zum Thema Nebenbeschäftigung als transparente Entscheidungshilfe.<br />

(TZ 37)<br />

Die ausgewählten öffentlichen Bauherrn bewahrten die Personalakten<br />

zwar unterschiedlich, jedoch dem Grundsatz der Vertraulichkeit<br />

entsprechend, auf. (TZ 38)<br />

Mit Ausnahme des Landes Steiermark hatten alle ausgewählten<br />

öffentlichen Bauherrn Verhaltensrichtlinien definiert. Die ASFINAG<br />

definierte in ihrem Kodex bauspezifische Verhaltensrichtlinien und<br />

setzte sich in einem spezifischen Bericht mit den Hintergründen<br />

der Korruption, konkreten Problemfällen und Gegenstrategien auseinander.<br />

(TZ 40)<br />

Eine (Korruptions–)Hotline bietet aus Sicht des RH das höchste Maß<br />

an Vertrauensschutz für die Mitarbeiter, die kritische Informationen<br />

an die Organisation herantragen wollen. Lediglich die Stadt Wien<br />

verfügte über eine Hotline für Fragen zu Korruption, welche auch als<br />

Anlaufstelle für die Meldung von Fehlverhalten gedacht war. (TZ 41)<br />

Die Regelungen und Maßnahmen der ausgewählten öffentlichen<br />

Bauherrn bei Fehlverhalten von Mitarbeitern orientierten sich an<br />

geltenden dienst– und arbeitsrechtlichen Vorschriften bzw. Gesetzen.<br />

(TZ 42)<br />

Folgende Themenkreise und Fragestellungen sind besonders bedeutsam<br />

für den Erfolg von Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />

(TZ 2):<br />

150 Bund 2012/2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!