bmvit - Der Rechnungshof
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KURZFASSUNG<br />
Prüfungsziel<br />
BMVIT<br />
Wirkungsbereich des Bundesministeriums für<br />
Verkehr, Innovation und Technologie<br />
Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />
bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />
Die überprüften öffentlichen Bauherrn setzten ihre Maßnahmen zur<br />
Abwehr unberechtigter Vergütungsansprüche der Auftragnehmer<br />
(so genanntes Anti–Claimmanagement) bei den überprüften Bauprojekten<br />
zum Teil mangelhaft um. Bei diesen Projekten führte dies<br />
zu finanziellen Nachteilen für die betroffenen Bauherrn von insgesamt<br />
rd. 620.000 EUR. Vor allem die bauherrnseitige Prüfung und<br />
Abwicklung von Zusatzangeboten und –aufträgen sowie der damit<br />
zusammenhängenden Mehrkostenforderungen der Auftragnehmer<br />
wies Schwächen auf.<br />
Wiewohl die Bedeutung der Korruptionsprävention den Bauherrn<br />
weithin bewusst war, bestand auf Maßnahmenebene in einigen Fällen<br />
noch Verbesserungspotenzial.<br />
Prüfungsziel war die Erfassung und Beurteilung der Organisationsmodelle,<br />
Regeln und Abläufe hinsichtlich des Anti–Claimmanagements<br />
1 und der Vermeidung von Korruption bei sechs öffentlichen<br />
Bauherrn (ASFINAG Bau Management GmbH, ÖBB–Infrastruktur<br />
AG, Ämter der Niederösterreichischen, der Oberösterreichischen<br />
und der Steiermärkischen Landesregierung und Magistratsdirektion<br />
der Stadt Wien). (TZ 1)<br />
Die Auswahl der überprüften Objekte erfolgte mit dem Ziel, hohes<br />
Claimrisiko zu erfassen. Sie dienen als Beispiel für die Umsetzung<br />
der Anti–Claimmanagement–Systeme der ausgewählten öffentlichen<br />
Bauherrn in die Praxis. <strong>Der</strong> RH überprüfte zudem die praktische<br />
Umsetzung der in den Regelwerken festgelegten Prozesse sowie die<br />
1 Das Anti–Claimmanagement bezeichnet die vertragskonforme Prüfung und Abwicklung<br />
von Auftragnehmer–Nachträgen sowie die Abwehr unberechtigter Vergütungsansprüche<br />
durch den Auftragnehmer. Zu Maßnahmen des Anti–Claimmanagements<br />
siehe RH, Reihe Bund 2006/12 S. 59 ff.<br />
Bund 2012/2 139