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bmvit - Der Rechnungshof

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KURZFASSUNG<br />

Prüfungsziel<br />

BMVIT<br />

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für<br />

Verkehr, Innovation und Technologie<br />

Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />

bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />

Die überprüften öffentlichen Bauherrn setzten ihre Maßnahmen zur<br />

Abwehr unberechtigter Vergütungsansprüche der Auftragnehmer<br />

(so genanntes Anti–Claimmanagement) bei den überprüften Bauprojekten<br />

zum Teil mangelhaft um. Bei diesen Projekten führte dies<br />

zu finanziellen Nachteilen für die betroffenen Bauherrn von insgesamt<br />

rd. 620.000 EUR. Vor allem die bauherrnseitige Prüfung und<br />

Abwicklung von Zusatzangeboten und –aufträgen sowie der damit<br />

zusammenhängenden Mehrkostenforderungen der Auftragnehmer<br />

wies Schwächen auf.<br />

Wiewohl die Bedeutung der Korruptionsprävention den Bauherrn<br />

weithin bewusst war, bestand auf Maßnahmenebene in einigen Fällen<br />

noch Verbesserungspotenzial.<br />

Prüfungsziel war die Erfassung und Beurteilung der Organisationsmodelle,<br />

Regeln und Abläufe hinsichtlich des Anti–Claimmanagements<br />

1 und der Vermeidung von Korruption bei sechs öffentlichen<br />

Bauherrn (ASFINAG Bau Management GmbH, ÖBB–Infrastruktur<br />

AG, Ämter der Niederösterreichischen, der Oberösterreichischen<br />

und der Steiermärkischen Landesregierung und Magistratsdirektion<br />

der Stadt Wien). (TZ 1)<br />

Die Auswahl der überprüften Objekte erfolgte mit dem Ziel, hohes<br />

Claimrisiko zu erfassen. Sie dienen als Beispiel für die Umsetzung<br />

der Anti–Claimmanagement–Systeme der ausgewählten öffentlichen<br />

Bauherrn in die Praxis. <strong>Der</strong> RH überprüfte zudem die praktische<br />

Umsetzung der in den Regelwerken festgelegten Prozesse sowie die<br />

1 Das Anti–Claimmanagement bezeichnet die vertragskonforme Prüfung und Abwicklung<br />

von Auftragnehmer–Nachträgen sowie die Abwehr unberechtigter Vergütungsansprüche<br />

durch den Auftragnehmer. Zu Maßnahmen des Anti–Claimmanagements<br />

siehe RH, Reihe Bund 2006/12 S. 59 ff.<br />

Bund 2012/2 139

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