bmvit - Der Rechnungshof
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Umsetzung in der Praxis<br />
(2) Flächendeckend fehlende Vorgaben in den internen Regelwerken<br />
zu Bearbeitungsdauer, Vier–Augen–Prinzip, inhaltliche Prüfung und<br />
Qualität der Prüfung von Zusatzangeboten führten dazu, dass auch<br />
in der Praxis keine Regelungen getroffen waren. Einzige Ausnahme<br />
war das Projekt Tunnel Grünburg des Amtes der Oberösterreichischen<br />
Landesregierung; hier wurden mit der externen Örtlichen Bauaufsicht<br />
Regelungen zur Bearbeitungsdauer von Zusatzangeboten vereinbart.<br />
(3) Die inhaltliche Prüfung der Zusatzangebote wurde zwar wahrgenommen,<br />
dies jedoch in unterschiedlicher Qualität.<br />
In der Praxis traten Mängel bei der Prüfung von Leistungsänderungen<br />
auf, weil die Preisangemessenheit von Zusatzangeboten, so bei den<br />
Projekten A 2 Betonfelder und Niklasdorftunnel der ASFINAG, nicht<br />
ausreichend begründet und dokumentiert war (siehe TZ 46, 51).<br />
Beim Projekt Umfahrung Eichenbrunn des Landes Niederösterreich<br />
traten mehrere Fehler bei der Bearbeitung der Zusatzaufträge auf, die<br />
zu finanziellen Nachteilen des Landes in Höhe von rd. 0,30 Mill. EUR<br />
führten (siehe TZ 65). Die Örtlichen Bauaufsichten des Landes gingen<br />
überdies unterschiedlich bei der Prüfung vor (siehe TZ 69).<br />
Beim Projekt Tunnel Grünburg des Landes Oberösterreich wurden Kostenvorteile<br />
von Leistungsänderungen in nicht ausreichendem Umfang an<br />
den Bauherrn weitergegeben (siehe TZ 74 bis 76).<br />
Das Land Steiermark anerkannte bei Leistungsänderungen im Projekt<br />
Alte Poststraße Preise, ohne sie ausreichend durch eigene Erhebungen<br />
zu plausibilisieren (siehe TZ 96).<br />
Die Preisprüfungskommission der Stadt Wien erkannte im Fall einer<br />
Ausführungsänderung beim Projekt Skywalk der MA 29 das Spekulationspotenzial<br />
im Zusatzangebot (siehe TZ 103).<br />
204 Bund 2012/2