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bmvit - Der Rechnungshof

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Umsetzung in der Praxis<br />

(2) Flächendeckend fehlende Vorgaben in den internen Regelwerken<br />

zu Bearbeitungsdauer, Vier–Augen–Prinzip, inhaltliche Prüfung und<br />

Qualität der Prüfung von Zusatzangeboten führten dazu, dass auch<br />

in der Praxis keine Regelungen getroffen waren. Einzige Ausnahme<br />

war das Projekt Tunnel Grünburg des Amtes der Oberösterreichischen<br />

Landesregierung; hier wurden mit der externen Örtlichen Bauaufsicht<br />

Regelungen zur Bearbeitungsdauer von Zusatzangeboten vereinbart.<br />

(3) Die inhaltliche Prüfung der Zusatzangebote wurde zwar wahrgenommen,<br />

dies jedoch in unterschiedlicher Qualität.<br />

In der Praxis traten Mängel bei der Prüfung von Leistungsänderungen<br />

auf, weil die Preisangemessenheit von Zusatzangeboten, so bei den<br />

Projekten A 2 Betonfelder und Niklasdorftunnel der ASFINAG, nicht<br />

ausreichend begründet und dokumentiert war (siehe TZ 46, 51).<br />

Beim Projekt Umfahrung Eichenbrunn des Landes Niederösterreich<br />

traten mehrere Fehler bei der Bearbeitung der Zusatzaufträge auf, die<br />

zu finanziellen Nachteilen des Landes in Höhe von rd. 0,30 Mill. EUR<br />

führten (siehe TZ 65). Die Örtlichen Bauaufsichten des Landes gingen<br />

überdies unterschiedlich bei der Prüfung vor (siehe TZ 69).<br />

Beim Projekt Tunnel Grünburg des Landes Oberösterreich wurden Kostenvorteile<br />

von Leistungsänderungen in nicht ausreichendem Umfang an<br />

den Bauherrn weitergegeben (siehe TZ 74 bis 76).<br />

Das Land Steiermark anerkannte bei Leistungsänderungen im Projekt<br />

Alte Poststraße Preise, ohne sie ausreichend durch eigene Erhebungen<br />

zu plausibilisieren (siehe TZ 96).<br />

Die Preisprüfungskommission der Stadt Wien erkannte im Fall einer<br />

Ausführungsänderung beim Projekt Skywalk der MA 29 das Spekulationspotenzial<br />

im Zusatzangebot (siehe TZ 103).<br />

204 Bund 2012/2

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