bmvit - Der Rechnungshof
bmvit - Der Rechnungshof
bmvit - Der Rechnungshof
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Feststellungen zu Einzelprojekten<br />
BMVIT<br />
Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />
bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />
74.2 <strong>Der</strong> RH beanstandete, dass die Örtliche Bauaufsicht überhöhte zeitgebundene<br />
Kosten akzeptierte. Sie entließ damit den Auftragnehmer aus<br />
der — in seiner Risikosphäre gelegenen — Kalkulationsverantwortung.<br />
<strong>Der</strong> RH kritisierte das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung,<br />
dass es dies nicht im Zuge der Beauftragung verhindert hatte, obwohl<br />
die Problematik bei der Prüfung des Zusatzangebots durch die Örtliche<br />
Bauaufsicht aufgezeigt worden war.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl dem Land Oberösterreich, künftig Bestrebungen des<br />
Auftragnehmers, seine Abrechnungsergebnisse über den Ersatz von<br />
nicht kostendeckend angebotenen Leistungen, durch alternative und<br />
neu kalkulierte zusätzliche Leistungen zu verbessern, effizienter zu verhindern.<br />
Bei als zweckmäßig erkannten Ausführungserleichterungen<br />
wäre verstärkt auf eine auch für den Auftraggeber angemessene Abgeltung<br />
des Vorteils auf Basis des Bauvertrags zu achten.<br />
74.3 Das Land Oberösterreich nahm die Auffassung und Feststellungen des<br />
RH zur Kenntnis.<br />
Blocklänge der Innenschale<br />
75.1 Die Blocklänge der Innenschale war in der Planung und Ausschreibung<br />
(wegen der Kurvenradien) mit 6 m (63 Blöcke) vorgesehen. Im<br />
Rahmen der zweiten Vertrags– und Planerbesprechung unterbreitete<br />
der Auftragnehmer den Vorschlag, die Blocklänge der Innenschale auf<br />
12 m zu verdoppeln. Er bot dem Auftraggeber dafür einen pauschalen<br />
Preisabzug von 25.000 EUR an; das Amt der Oberösterreichischen<br />
Landesregierung anerkannte diesen im Wege der beauftragten „abgeleiteten<br />
Positionen“, in denen er auch in der Folge zur Abrechnung<br />
gelangte. Bei einer Reihe dieser Blöcke mit verdoppelter Länge traten<br />
im Zuge der Ausführung an den Fugen deutliche Abweichungen von<br />
der vorgesehenen Geometrie (Versatz der Blöcke zueinander) auf.<br />
75.2 <strong>Der</strong> RH beanstandete die offensichtlichen Qualitätsmängel an der Ausführung<br />
und beurteilte den anerkannten Preisabzug als unangemessen<br />
niedrig. Er stand in keiner plausiblen Relation zu den dem Auftragnehmer<br />
erwachsenen gravierenden Vorteilen (Einsparungen beim<br />
Schalungsaufwand, höhere Betonierleistungen). Weiters bemängelte<br />
der RH, dass die Abgeltung der Qualitätsmängel unterblieb.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl dem Land Oberösterreich, künftig vom Auftragnehmer<br />
vorgeschlagene Ausführungsänderungen im Sinne des Anti–Claimmanagements<br />
sorgfältiger zu hinterfragen und jedenfalls auf einer ange-<br />
Bund 2012/2 263