04.12.2012 Aufrufe

bmvit - Der Rechnungshof

bmvit - Der Rechnungshof

bmvit - Der Rechnungshof

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Feststellungen zu Einzelprojekten<br />

Vergabeverfahren – Splitting der Aufträge<br />

85.1 Die Aufträge zu den Sanierungsmaßnahmen in der Weizklamm über den<br />

durch das Katastrophenereignis unmittelbar erteilten Auftrag hinaus<br />

erreichten eine Auftragssumme von rd. 0,79 Mill. EUR bzw. eine Abrechnungssumme<br />

von rd. 1,96 Mill. EUR. Das Amt der Steiermärkischen<br />

Landesregierung vergab diese Leistungen mit einer Ausnahme direkt.<br />

Es rechtfertigte die Direktvergaben jeweils mit der Unterschreitung der<br />

Wertgrenze von 40.000 EUR bzw. der Dringlichkeit (Gefahr in Verzug).<br />

Zudem hätten Kapazitätsprobleme der Unternehmen eine Auftragsteilung<br />

erfordert. Im Ergebnis wurden damit die Maßnahmen zur Gesamtsanierung<br />

in mehrere Aufträge aufgeteilt.<br />

85.2 <strong>Der</strong> RH beanstandete das Splitting der Aufträge als Verstoß gegen das<br />

BVergG 2006. Zu den Direktvergaben hielt der RH fest, dass eine Teilung<br />

des Auftragsvolumens auf mehrere Einzelaufträge zur Einhaltung<br />

von Wertgrenzen gemäß BVergG unzulässig ist. <strong>Der</strong> RH empfahl dem<br />

Land Steiermark, künftig auf die Einhaltung der Vergabevorschriften<br />

zu achten.<br />

85.3 Das Land Steiermark betonte, das Ausmaß der Katastrophenschäden<br />

sei zum Zeitpunkt der Angebotslegung nicht bekannt gewesen, weil<br />

ein Vordringen in die vom Sturm zerstörte Weizklamm nicht möglich<br />

gewesen sei. Wäre dies möglich gewesen, hätte eine Beauftragung in<br />

der gesamten Höhe stattgefunden.<br />

85.4 <strong>Der</strong> RH stellte klar, dass bereits drei Tage nach dem Katastrophenereignis<br />

eine Begehung/Befliegung des betroffenen Gebiets stattfand,<br />

die vom beauftragten Ziviltechniker unmittelbar in eine geotechnische<br />

Stellungnahme mit umfassenden Maßnahmenvorschlägen umgesetzt<br />

wurde. Die Erteilung der Einzelaufträge erfolgte aber in einem Zeitraum<br />

von rund einer Woche bis 2 ½ Monaten nach dem Ereignis.<br />

Beauftragung<br />

86.1 Das beauftragte Unternehmen legte am 6. Februar 2008 ein schriftliches<br />

Angebot für die wichtigsten Hangsicherungsarbeiten in Höhe<br />

von 102.517,81 EUR. Mit Schlussbrief vom 7. Februar 2008 beauftragte<br />

das Amt der Steiermärkischen Landesregierung das Unternehmen mit<br />

der Ausführung der Arbeiten im angebotenen Umfang.<br />

Das Ausmaß der Schäden war — nach den Ausführungen des Amtes der<br />

Steiermärkischen Landesregierung — zum Zeitpunkt der Auftragserteilung<br />

noch nicht abschätzbar, weil durch die Aufräumungsarbeiten die<br />

270 Bund 2012/2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!