bmvit - Der Rechnungshof
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Feststellungen zu Einzelprojekten<br />
Vergabeverfahren – Splitting der Aufträge<br />
85.1 Die Aufträge zu den Sanierungsmaßnahmen in der Weizklamm über den<br />
durch das Katastrophenereignis unmittelbar erteilten Auftrag hinaus<br />
erreichten eine Auftragssumme von rd. 0,79 Mill. EUR bzw. eine Abrechnungssumme<br />
von rd. 1,96 Mill. EUR. Das Amt der Steiermärkischen<br />
Landesregierung vergab diese Leistungen mit einer Ausnahme direkt.<br />
Es rechtfertigte die Direktvergaben jeweils mit der Unterschreitung der<br />
Wertgrenze von 40.000 EUR bzw. der Dringlichkeit (Gefahr in Verzug).<br />
Zudem hätten Kapazitätsprobleme der Unternehmen eine Auftragsteilung<br />
erfordert. Im Ergebnis wurden damit die Maßnahmen zur Gesamtsanierung<br />
in mehrere Aufträge aufgeteilt.<br />
85.2 <strong>Der</strong> RH beanstandete das Splitting der Aufträge als Verstoß gegen das<br />
BVergG 2006. Zu den Direktvergaben hielt der RH fest, dass eine Teilung<br />
des Auftragsvolumens auf mehrere Einzelaufträge zur Einhaltung<br />
von Wertgrenzen gemäß BVergG unzulässig ist. <strong>Der</strong> RH empfahl dem<br />
Land Steiermark, künftig auf die Einhaltung der Vergabevorschriften<br />
zu achten.<br />
85.3 Das Land Steiermark betonte, das Ausmaß der Katastrophenschäden<br />
sei zum Zeitpunkt der Angebotslegung nicht bekannt gewesen, weil<br />
ein Vordringen in die vom Sturm zerstörte Weizklamm nicht möglich<br />
gewesen sei. Wäre dies möglich gewesen, hätte eine Beauftragung in<br />
der gesamten Höhe stattgefunden.<br />
85.4 <strong>Der</strong> RH stellte klar, dass bereits drei Tage nach dem Katastrophenereignis<br />
eine Begehung/Befliegung des betroffenen Gebiets stattfand,<br />
die vom beauftragten Ziviltechniker unmittelbar in eine geotechnische<br />
Stellungnahme mit umfassenden Maßnahmenvorschlägen umgesetzt<br />
wurde. Die Erteilung der Einzelaufträge erfolgte aber in einem Zeitraum<br />
von rund einer Woche bis 2 ½ Monaten nach dem Ereignis.<br />
Beauftragung<br />
86.1 Das beauftragte Unternehmen legte am 6. Februar 2008 ein schriftliches<br />
Angebot für die wichtigsten Hangsicherungsarbeiten in Höhe<br />
von 102.517,81 EUR. Mit Schlussbrief vom 7. Februar 2008 beauftragte<br />
das Amt der Steiermärkischen Landesregierung das Unternehmen mit<br />
der Ausführung der Arbeiten im angebotenen Umfang.<br />
Das Ausmaß der Schäden war — nach den Ausführungen des Amtes der<br />
Steiermärkischen Landesregierung — zum Zeitpunkt der Auftragserteilung<br />
noch nicht abschätzbar, weil durch die Aufräumungsarbeiten die<br />
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