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bmvit - Der Rechnungshof

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Feststellungen zu Einzelprojekten<br />

Tabelle 33: Aushubpositionen<br />

BMVIT<br />

Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />

bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />

94.3 Laut Stellungnahme des Landes Steiermark seien zwischenzeitig die<br />

Wertgrenzen für Abrechnungsvereinbarungen in einer Projektmanagementrichtlinie<br />

eindeutig definiert worden.<br />

Aushubposition<br />

95.1 Das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers sah für Erd– und Aufbrucharbeiten<br />

nach Aushubtiefen gestaffelte Positionen vor. Das Angebot<br />

des Billigstbieters wies folgende Positionspreise für die Aushubpositionen<br />

aus:<br />

Angebotspreis Ausschreibungsmengen Abrechnungsmengen<br />

in EUR/m 3 in m 3<br />

Offener Grabenaushub 0–4 m 7,76 2.200 1.547,22<br />

Offener Grabenaushub 0–6 m 9,32 1.100 1.853,36<br />

Offener Grabenaushub 0–8 m 66,45 500 6.711,73<br />

Quelle: RH<br />

Die Tabelle zeigt einen unverhältnismäßig höheren Preis der Position<br />

„Offener Grabenaushub 0–8 m“ im Vergleich zu jenen geringerer Tiefe.<br />

Eine Klärung dieses angebotenen Preises im Zuge eines Aufklärungsgesprächs<br />

fand nicht statt.<br />

Aufgrund der Kampfmittelerkundung im Wege eines Zusatzauftrags<br />

und unter Bedachtnahme auf den Bauzeitplan führte der Auftragnehmer<br />

in Abstimmung mit dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung<br />

— entgegen der ursprünglichen Planung — keinen großflächigen<br />

Voraushub mit einer Aushubtiefe von 2 m durch.<br />

Statt dieser geplanten Bauweise wählte der Auftragnehmer einen kleinräumigen<br />

Voraushub mit einem Kanalverbau. Das Amt der Steiermärkischen<br />

Landesregierung vergütete für diese abgeänderte Bauweise die<br />

Leistungsverzeichnis–Position „Offener Grabenaushub 0–8 m“ im Ausmaß<br />

von 6.711,73 m 3 . Durch diese fiktive Abrechnung erhöhte sich die<br />

Positionsmenge deutlich im Vergleich zur Ausschreibung.<br />

95.2 <strong>Der</strong> RH kritisierte, dass sich aufgrund der Mengenmehrung von 500 m 3<br />

auf mehr als 6.700 m 3 die Aushubposition wesentlich verteuerte. Er<br />

stellte fest, dass die gewählte Abrechnung nicht der tatsächlichen<br />

Baudurchführung entsprach und keine Dokumentation über mögliche<br />

kostengünstigere sowie dem Bauvertrag entsprechende Abrechnungen<br />

Bund 2012/2 277

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