bmvit - Der Rechnungshof
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Feststellungen zu Einzelprojekten<br />
Tabelle 33: Aushubpositionen<br />
BMVIT<br />
Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />
bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />
94.3 Laut Stellungnahme des Landes Steiermark seien zwischenzeitig die<br />
Wertgrenzen für Abrechnungsvereinbarungen in einer Projektmanagementrichtlinie<br />
eindeutig definiert worden.<br />
Aushubposition<br />
95.1 Das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers sah für Erd– und Aufbrucharbeiten<br />
nach Aushubtiefen gestaffelte Positionen vor. Das Angebot<br />
des Billigstbieters wies folgende Positionspreise für die Aushubpositionen<br />
aus:<br />
Angebotspreis Ausschreibungsmengen Abrechnungsmengen<br />
in EUR/m 3 in m 3<br />
Offener Grabenaushub 0–4 m 7,76 2.200 1.547,22<br />
Offener Grabenaushub 0–6 m 9,32 1.100 1.853,36<br />
Offener Grabenaushub 0–8 m 66,45 500 6.711,73<br />
Quelle: RH<br />
Die Tabelle zeigt einen unverhältnismäßig höheren Preis der Position<br />
„Offener Grabenaushub 0–8 m“ im Vergleich zu jenen geringerer Tiefe.<br />
Eine Klärung dieses angebotenen Preises im Zuge eines Aufklärungsgesprächs<br />
fand nicht statt.<br />
Aufgrund der Kampfmittelerkundung im Wege eines Zusatzauftrags<br />
und unter Bedachtnahme auf den Bauzeitplan führte der Auftragnehmer<br />
in Abstimmung mit dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung<br />
— entgegen der ursprünglichen Planung — keinen großflächigen<br />
Voraushub mit einer Aushubtiefe von 2 m durch.<br />
Statt dieser geplanten Bauweise wählte der Auftragnehmer einen kleinräumigen<br />
Voraushub mit einem Kanalverbau. Das Amt der Steiermärkischen<br />
Landesregierung vergütete für diese abgeänderte Bauweise die<br />
Leistungsverzeichnis–Position „Offener Grabenaushub 0–8 m“ im Ausmaß<br />
von 6.711,73 m 3 . Durch diese fiktive Abrechnung erhöhte sich die<br />
Positionsmenge deutlich im Vergleich zur Ausschreibung.<br />
95.2 <strong>Der</strong> RH kritisierte, dass sich aufgrund der Mengenmehrung von 500 m 3<br />
auf mehr als 6.700 m 3 die Aushubposition wesentlich verteuerte. Er<br />
stellte fest, dass die gewählte Abrechnung nicht der tatsächlichen<br />
Baudurchführung entsprach und keine Dokumentation über mögliche<br />
kostengünstigere sowie dem Bauvertrag entsprechende Abrechnungen<br />
Bund 2012/2 277