bmvit - Der Rechnungshof
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Umsetzung in der Praxis<br />
Interne<br />
Kontrollsysteme<br />
BMVIT<br />
Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />
bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />
32.3 (1) Die ASFINAG teilte mit, sämtlichen mit der Projektabwicklung<br />
betrauten Personen würden alle vertragsrelevanten Unterlagen zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
(2) Laut Stellungnahme der ÖBB–Infrastruktur AG seien diesbezügliche<br />
Regelungen im Managementsystem vorgesehen. Sie werde den Hinweis<br />
des RH zum Anlass nehmen, die vorhandenen Regelungen dahingehend<br />
zu überprüfen, ob eine Nachschärfung und Verdeutlichung bezüglich<br />
der nachweislichen Kenntnisbringung sämtlicher vertragsrelevanter<br />
Unterlagen erforderlich sei.<br />
(3) Laut Stellungnahme des Landes Niederösterreich würden grundsätzlich<br />
vertragsrelevante Unterlagen den mit der Vertragsabwicklung<br />
betrauten Personen übergeben. Es werde geprüft, ob hierfür auch die<br />
Schriftlichkeit erforderlich sei.<br />
33.1 Im Zuge eines Bauvorhabens müssen Funktionen, wie Planung, Örtliche<br />
Bauaufsicht, Projektsteuerung, Begleitende Kontrolle von unterschiedlichen<br />
Personen/Auftragnehmern wahrgenommen werden, damit<br />
die prozessimmanente Kontrolle gewahrt bleibt und Interessenkollisionen<br />
vermieden werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die maßgeblichen<br />
Informationen über Inhalt und Umfang des Projekts (Planung,<br />
Ausschreibungsinhalte, Preise etc.) allen Projektbeteiligten — seien es<br />
interne oder externe Bauherrnvertreter — bekannt sind.<br />
<strong>Der</strong> RH überprüfte, ob wesentliche Funktionen in der Projektabwicklung<br />
getrennt beauftragt bzw. wahrgenommen wurden. Bei kleineren<br />
Projekten bzw. Erhaltungsmaßnahmen können die Funktionen auch<br />
zur Gänze intern wahrgenommen werden (keine Beauftragung von<br />
Teilleistungen an externe Auftragnehmer) bzw. ist die Funktion einer<br />
Begleitenden Kontrolle nicht erforderlich.<br />
Bund 2012/2 215