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bmvit - Der Rechnungshof

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Kurzfassung<br />

Umsetzung in der<br />

Praxis<br />

BMVIT<br />

Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />

bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />

Das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung führte keine<br />

laufenden Soll–Ist–Vergleiche durch und erstellte auch interne Projektabschlussberichte<br />

prinzipiell erst nach der Überweisung der<br />

Schlussrechnungssumme.<br />

Das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sah bei der Erstellung<br />

eines Projektabschlussberichts unterschiedliche Regelungen in<br />

den Abteilungen vor, begründete aber, ebenso wie die ÖBB–Infrastruktur<br />

AG und die MA 28 der Stadt Wien, Mengenabweichungen<br />

im Zuge des Projektabschlusses.<br />

Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung und die MA 29 der<br />

Stadt Wien führten weder laufend noch anlässlich des Projektabschlusses<br />

Soll–Ist–Vergleiche durch, überarbeiteten ihre Prozesse<br />

jedoch noch während der Gebarungsüberprüfung des RH an Ort<br />

und Stelle. (TZ 19)<br />

Die Abteilungen des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung<br />

legten ihren Prüfgutachten zu den Angebotsprüfungen unterschiedliche<br />

Vorgaben zugrunde. (TZ 20)<br />

Eine ausgereifte Planung, das Vorhandensein aller erforderlichen<br />

behördlichen Genehmigungen sowie widerspruchsfreier Ausschreibungs–<br />

und Vertragsgrundlagen, die die Leistungen umfassend und<br />

genau beschreiben, verringern die Wahrscheinlichkeit, dass Leistungsänderungen<br />

erforderlich werden. Diese Gegebenheiten sind<br />

damit Basis für ein erfolgreiches Anti–Claimmanagement. Aufklärungsgespräche<br />

in Form von Standarderläuterungen erscheinen<br />

nicht geeignet, Angebotsmängel zu beseitigen; große Differenzen<br />

zwischen geschätzter und tatsächlicher Angebotssumme erfordern<br />

differenzierte, tiefgehende Aufklärungsgespräche. (TZ 22, 23)<br />

Zur Beurteilung der Planungsqualität — insbesondere der Qualität<br />

der Leistungsverzeichnisse — dient der Vergleich von ausgeschriebenen<br />

und (schluss–)abgerechneten Leistungsverzeichnis–Mengen<br />

bei den einzelnen überprüften Projekten. Insgesamt waren bei allen<br />

überprüften Projekten Mängel in der Planung oder deren Umsetzung<br />

in der Ausschreibung festzustellen, die Gründe für spätere Mengenabweichungen<br />

waren unterschiedlich (TZ 23):<br />

Bund 2012/2 145

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