bmvit - Der Rechnungshof
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Umsetzung in der Praxis<br />
BMVIT<br />
Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />
bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />
erhebliche Bauverzögerungen umsetzbares Konzept vorhanden. Hiedurch<br />
waren Zusatzaufträge — mit entsprechend möglichem Claimpotenzial<br />
der Auftragnehmerseite — zu erwarten. Aufgrund der Mengenmehrung<br />
von 500 m 3 auf mehr als 6.700 m 3 verteuerte sich eine<br />
Aushubposition wesentlich. Die gewählte Abrechnung entsprach überdies<br />
nicht der tatsächlichen Baudurchführung und eine Dokumentation<br />
über mögliche kostengünstigere sowie dem Bauvertrag entsprechende<br />
Abrechnungen fehlte (siehe TZ 92, 95).<br />
(k) Beim Projekt Radweg Gürtel der MA 28 der Stadt Wien führten<br />
Mängel bei der Massenberechnung des Planers, falsche Annahmen zum<br />
Fahrbahnaufbau und Zeitdruck bei der Vorbereitung der Ausschreibung<br />
zu erheblichen Mengenverschiebungen und –mehrungen zwischen<br />
Ausschreibung und Abrechnung. Bei der Leistungsverzeichnisposition<br />
„Zuschlag Nacht“ betrug die abgerechnete Menge etwa rund<br />
das Dreifache der ausgeschriebenen (siehe TZ 98, 99).<br />
(l) Wie sich beim Projekt Skywalk der MA 29 der Stadt Wien zeigte,<br />
konnten sich nach Unterzeichnung des Bauvertrags vorgenommene<br />
Änderungen des Bau–Solls — welche aus der Sphäre des Auftraggebers<br />
herrührten — zum Nachteil des Auftraggebers entwickeln, weil<br />
dem Auftragnehmer dadurch eine Möglichkeit zur Optimierung seiner<br />
Kostensituation gegeben wurde (z.B. Nano–Beschichtung der Glasflächen,<br />
Änderung der Glasbau–Norm). Abweichungen zwischen den<br />
ausgeschriebenen bzw. vertraglich vereinbarten Positionsmengen und<br />
jenen der Schlussrechnung waren auf massive Mängel in der Planung<br />
zurückzuführen. Von den dem Bauvertrag zugrunde liegenden Leistungspositionen<br />
fand rund ein Drittel im Zuge der Bauabwicklung<br />
keine Anwendung. Bei rund einem Fünftel der Leistungspositionen fand<br />
sich in der Schlussrechnung eine Steigerung der Leistungspositionen<br />
über 110 % der Ausschreibungsmenge. Zu einer massiven Steigerung<br />
kam es beispielsweise bei der Leistungsposition „Stahlkonstruktion<br />
nach Masse“. Daraus resultierte eine Steigerung der Herstellkosten um<br />
75 % von rd. 1,47 Mill. EUR (Auftragssumme) auf rd. 2,57 Mill. EUR<br />
(Schlussrechnungssumme) (siehe TZ 103).<br />
23.2 (1) Zusammenfassend beanstandete der RH insbesondere folgende Mängel<br />
in der Qualität der Ausschreibung:<br />
– Fehler im Leistungsverzeichnis und die spekulative Angebotskalkulation<br />
des Auftragnehmers führten zu einer Umreihung der Bieter<br />
und zu einem finanziellen Nachteil für den Auftragnehmer<br />
(siehe TZ 64).<br />
Bund 2012/2 191