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bmvit - Der Rechnungshof

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Umsetzung in der Praxis<br />

BMVIT<br />

Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />

bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />

erhebliche Bauverzögerungen umsetzbares Konzept vorhanden. Hiedurch<br />

waren Zusatzaufträge — mit entsprechend möglichem Claimpotenzial<br />

der Auftragnehmerseite — zu erwarten. Aufgrund der Mengenmehrung<br />

von 500 m 3 auf mehr als 6.700 m 3 verteuerte sich eine<br />

Aushubposition wesentlich. Die gewählte Abrechnung entsprach überdies<br />

nicht der tatsächlichen Baudurchführung und eine Dokumentation<br />

über mögliche kostengünstigere sowie dem Bauvertrag entsprechende<br />

Abrechnungen fehlte (siehe TZ 92, 95).<br />

(k) Beim Projekt Radweg Gürtel der MA 28 der Stadt Wien führten<br />

Mängel bei der Massenberechnung des Planers, falsche Annahmen zum<br />

Fahrbahnaufbau und Zeitdruck bei der Vorbereitung der Ausschreibung<br />

zu erheblichen Mengenverschiebungen und –mehrungen zwischen<br />

Ausschreibung und Abrechnung. Bei der Leistungsverzeichnisposition<br />

„Zuschlag Nacht“ betrug die abgerechnete Menge etwa rund<br />

das Dreifache der ausgeschriebenen (siehe TZ 98, 99).<br />

(l) Wie sich beim Projekt Skywalk der MA 29 der Stadt Wien zeigte,<br />

konnten sich nach Unterzeichnung des Bauvertrags vorgenommene<br />

Änderungen des Bau–Solls — welche aus der Sphäre des Auftraggebers<br />

herrührten — zum Nachteil des Auftraggebers entwickeln, weil<br />

dem Auftragnehmer dadurch eine Möglichkeit zur Optimierung seiner<br />

Kostensituation gegeben wurde (z.B. Nano–Beschichtung der Glasflächen,<br />

Änderung der Glasbau–Norm). Abweichungen zwischen den<br />

ausgeschriebenen bzw. vertraglich vereinbarten Positionsmengen und<br />

jenen der Schlussrechnung waren auf massive Mängel in der Planung<br />

zurückzuführen. Von den dem Bauvertrag zugrunde liegenden Leistungspositionen<br />

fand rund ein Drittel im Zuge der Bauabwicklung<br />

keine Anwendung. Bei rund einem Fünftel der Leistungspositionen fand<br />

sich in der Schlussrechnung eine Steigerung der Leistungspositionen<br />

über 110 % der Ausschreibungsmenge. Zu einer massiven Steigerung<br />

kam es beispielsweise bei der Leistungsposition „Stahlkonstruktion<br />

nach Masse“. Daraus resultierte eine Steigerung der Herstellkosten um<br />

75 % von rd. 1,47 Mill. EUR (Auftragssumme) auf rd. 2,57 Mill. EUR<br />

(Schlussrechnungssumme) (siehe TZ 103).<br />

23.2 (1) Zusammenfassend beanstandete der RH insbesondere folgende Mängel<br />

in der Qualität der Ausschreibung:<br />

– Fehler im Leistungsverzeichnis und die spekulative Angebotskalkulation<br />

des Auftragnehmers führten zu einer Umreihung der Bieter<br />

und zu einem finanziellen Nachteil für den Auftragnehmer<br />

(siehe TZ 64).<br />

Bund 2012/2 191

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