bmvit - Der Rechnungshof
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Umsetzung in der Praxis<br />
Prüfung bei Leistungsänderungen<br />
29.3 (1) Die ASFINAG verwies in ihrer Stellungnahme auf den internen Prozess<br />
„Gewährleistungsanspruch durchsetzen“. Sie habe die Haftungsgrenze<br />
für Auftragnehmer im Vergleich zur ÖNORM deutlich angehoben.<br />
Darüber hinaus werde von den Auftragnehmern der Abschluss einer<br />
Versicherung verlangt, wodurch allfällige Ansprüche der ASFINAG<br />
besichert seien. Überdies fänden zu diesem Thema zahlreiche interne<br />
Schulungen statt.<br />
(2) Die ÖBB–Infrastruktur AG führte aus, dass sie in den Werkverträgen<br />
den Umgang mit Mängeln regle und im Anlassfall entsprechend<br />
anwende.<br />
(3) Laut Stellungnahme des Landes Niederösterreich werde es in Hinkunft<br />
verstärktes Augenmerk auf die Einhaltung bzw. Erfüllung der<br />
Verträge mit ihren Auftragnehmern legen. Schulungen der Mitarbeiter<br />
zur Wahrung der Auftraggeberansprüche würden durchgeführt.<br />
30.1 (1) Bei Leistungsänderungen sind die Zusatzangebote — dem Grunde<br />
und der Höhe nach — zu bewerten und in dokumentierter Weise zu<br />
prüfen. Wenn Abrechnungsvereinbarungen geschlossen werden, sind<br />
Angemessenheit und finanzieller Umfang nach den für Zusatzaufträge<br />
geltenden Maßstäben zu prüfen und zu begründen. Folgende Faktoren<br />
sind dabei für die Bewertung im Sinne des Anti–Claimmanagements<br />
von Bedeutung 34 :<br />
– Prüfung von Zusatzangeboten auf Grundlage der Preisbasis des<br />
Hauptvertrags,<br />
– Vorliegen von Kalkulationsgrundlagen (K–Blätter) 35 für Zusatzangebote,<br />
– deren Berücksichtigung bei der Prüfung,<br />
34 siehe zu den einzelnen Sachverhalten und Kritikpunkten die detaillierten Ausführungen<br />
im Abschnitt „Feststellungen zu Einzelprojekten“ (TZ 43 ff.)<br />
35 Dienen als Grundlage und Nachweis für die Kalkulation der Einheitspreise:<br />
K3 –Mittellohnpreis, Regielohnpreis, Gehaltspreis<br />
K4 –Materialpreise<br />
K6 – Gerätepreise<br />
K6a – Gerätepreise (Ergänzung)<br />
K7 – Preisermittlung<br />
208 Bund 2012/2