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bmvit - Der Rechnungshof

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Umsetzung in der Praxis<br />

Prüfung bei Leistungsänderungen<br />

29.3 (1) Die ASFINAG verwies in ihrer Stellungnahme auf den internen Prozess<br />

„Gewährleistungsanspruch durchsetzen“. Sie habe die Haftungsgrenze<br />

für Auftragnehmer im Vergleich zur ÖNORM deutlich angehoben.<br />

Darüber hinaus werde von den Auftragnehmern der Abschluss einer<br />

Versicherung verlangt, wodurch allfällige Ansprüche der ASFINAG<br />

besichert seien. Überdies fänden zu diesem Thema zahlreiche interne<br />

Schulungen statt.<br />

(2) Die ÖBB–Infrastruktur AG führte aus, dass sie in den Werkverträgen<br />

den Umgang mit Mängeln regle und im Anlassfall entsprechend<br />

anwende.<br />

(3) Laut Stellungnahme des Landes Niederösterreich werde es in Hinkunft<br />

verstärktes Augenmerk auf die Einhaltung bzw. Erfüllung der<br />

Verträge mit ihren Auftragnehmern legen. Schulungen der Mitarbeiter<br />

zur Wahrung der Auftraggeberansprüche würden durchgeführt.<br />

30.1 (1) Bei Leistungsänderungen sind die Zusatzangebote — dem Grunde<br />

und der Höhe nach — zu bewerten und in dokumentierter Weise zu<br />

prüfen. Wenn Abrechnungsvereinbarungen geschlossen werden, sind<br />

Angemessenheit und finanzieller Umfang nach den für Zusatzaufträge<br />

geltenden Maßstäben zu prüfen und zu begründen. Folgende Faktoren<br />

sind dabei für die Bewertung im Sinne des Anti–Claimmanagements<br />

von Bedeutung 34 :<br />

– Prüfung von Zusatzangeboten auf Grundlage der Preisbasis des<br />

Hauptvertrags,<br />

– Vorliegen von Kalkulationsgrundlagen (K–Blätter) 35 für Zusatzangebote,<br />

– deren Berücksichtigung bei der Prüfung,<br />

34 siehe zu den einzelnen Sachverhalten und Kritikpunkten die detaillierten Ausführungen<br />

im Abschnitt „Feststellungen zu Einzelprojekten“ (TZ 43 ff.)<br />

35 Dienen als Grundlage und Nachweis für die Kalkulation der Einheitspreise:<br />

K3 –Mittellohnpreis, Regielohnpreis, Gehaltspreis<br />

K4 –Materialpreise<br />

K6 – Gerätepreise<br />

K6a – Gerätepreise (Ergänzung)<br />

K7 – Preisermittlung<br />

208 Bund 2012/2

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