bmvit - Der Rechnungshof
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Feststellungen zu Einzelprojekten<br />
BMVIT<br />
Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />
bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />
betrauten Mitarbeitern in einfacher und übersichtlicher Form zugänglich<br />
zu machen, um ähnlich geartete Fehler — wie beispielsweise dargestellt<br />
im Zuge der Abrechnungsprüfung — künftig generell zu vermeiden.<br />
100.3 Laut Stellungnahme der Stadt Wien werde die MA 28 ihre Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter nochmals darauf hinweisen, dass Feldaufnahmeblätter<br />
grundsätzlich nur mit nicht radierbaren Stiften zu erstellen<br />
sind und auf eine geordnete sowie vollständige Ablage der Bau– und<br />
Abrechnungsunterlagen zu achten ist. Weiters würden sie nochmals<br />
angewiesen, die standardisierten Unterlagen zu verwenden.<br />
Stadt Wien – MA 29, Brückenbau und Grundbau<br />
Errichtung des FußgängerstegesSpittelau<br />
(„Skywalk“)<br />
Die Feststellungen interner oder externer Kontrollorgane zu einzelnen<br />
Projekten würden bereits allen Referentinnen und Referenten der MA 28<br />
in den regelmäßig abgehaltenen Besprechungen mitgeteilt. Dies würde<br />
in Protokollen festgehalten.<br />
Auftragsinhalt<br />
101 <strong>Der</strong> Auftrag Skywalk Spittelau umfasste sämtliche Leistungen zur<br />
Errichtung eines Steges für Fußgänger und Radfahrer, der die U–Bahn–<br />
Station Spittelau mit der Wohnbebauung in der Guneschgasse verbindet.<br />
Die Gesamtlänge des Steges beträgt 120 m. Die Stegbreite variiert<br />
zwischen 3,60 m und 7,20 m und nimmt Bezug auf die vorgegebenen<br />
Zwangspunkte (Brückendurchführung). 63<br />
63 Die Unterkonstruktion des Steges bestand aus Rahmenprofilen, die am Kastenträger<br />
(Haupttragwerk) angeschlossen waren. Die Verglasung (Witterungsschutz) bestand aus<br />
Verbundsicherheitsglas. Zur Lüftung waren Glaslamellen vorgesehen; sie können saisonal<br />
eingestellt werden.<br />
Bund 2012/2 283