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bmvit - Der Rechnungshof

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Feststellungen zu Einzelprojekten<br />

BMVIT<br />

Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />

bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />

Tabelle 24: Kenndaten Auftrag Abbrucharbeiten der Hochbauten Matzleinsdorferplatz<br />

Vergabeverfahren Offenes Verfahren im Oberschwellenbereich nach dem BVergG 2006<br />

Datum der Beauftragung 14. Oktober 2007<br />

Auftragssumme 590.091,06 EUR<br />

Bauzeit September 2007 bis Dezember 2007<br />

Schlussrechnungssumme 2,041.843,82 EUR<br />

in % der Auftragssumme 346<br />

Quelle: RH<br />

Die Schlussrechnungssumme lag um 1,451.752,76 EUR und damit um<br />

246 % über der Auftragssumme.<br />

Planung<br />

58.1 Die Planung und die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen erfolgten<br />

durch externe Konsulenten. Das Leistungsverzeichnis baute überwiegend<br />

auf Pauschalpositionen für die Abbrucharbeiten der einzelnen<br />

Objekte auf. Die ÖBB–Infrastruktur AG und die externen Auftragnehmer<br />

erstellten keine Massenermittlung mit einer Klassifizierung der einzelnen<br />

Bodenmaterialien. In den Ausschreibungsunterlagen gab es einen<br />

Verweis auf eine einzusehende Gesamtbeurteilung der Bodenmaterialien.<br />

Zur Beschreibung der Leistungen erstellte der Auftraggeber mit seinem<br />

Konsulenten Pläne, welche die Grenzen des notwendigen Aushubs festlegten.<br />

Ein Kostenanschlag für die Abbrucharbeiten ergab einen Betrag<br />

von 2,45 Mill. EUR.<br />

58.2 <strong>Der</strong> RH hielt kritisch fest, dass wegen der Pauschalpositionen im Leistungsverzeichnis<br />

eine Massenermittlung des zu deponierenden Materials<br />

nicht durchgeführt wurde. Weiters war festzustellen, dass die vom<br />

Auftraggeber gewählte planliche Darstellung keine eindeutige Definition<br />

der zu erbringenden Leistung ermöglichte. In diesem Zusammenhang<br />

verwies der RH auch auf die mangelhafte Prüfung der Angebote<br />

(siehe TZ 61).<br />

58.3 Laut Stellungnahme der ÖBB–Infrastruktur AG seien die aufgetretenen<br />

Widersprüche in der Leistungsdefinition zum Anlass genommen worden,<br />

um künftig ein noch stärkeres Augenmerk auf die Qualitätssicherung<br />

bei der Ausschreibungsplanung und deren Überführung in das<br />

Leis tungsverzeichnis zu legen.<br />

Bund 2012/2 247

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