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bmvit - Der Rechnungshof

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Feststellungen zu Einzelprojekten<br />

jektsteuerung die Möglichkeit zu eröffnen, rechtzeitig kostendämpfend<br />

im Sinne der Ziele des Anti–Claimmanagements einzugreifen<br />

(z.B. durch die Anordnung alternativer Ausführungen, um Mengenmehrungen<br />

bei Positionen mit spekulativ hohen Preisen zu vermeiden<br />

oder — wie vom Kontrollamt der Stadt Wien empfohlen — durch<br />

Vereinbarung neuer Preise bei Mengenänderungen).<br />

99.3 Laut Stellungnahme der Stadt Wien seien Arbeiten, die gemäß Bescheid<br />

der Verkehrsbehörde dem Auftragnehmer als Nachtarbeit vorgeschrieben<br />

werden, nicht gesondert zu dokumentieren, weil in diesem Fall keine<br />

andere Möglichkeit zur Arbeitsdurchführung bestehe. Eine gesonderte<br />

Dokumentation der Anordnung müsse aus Sicht der Stadt Wien nur<br />

in jenen Fällen erfolgen, in denen keine zwingende Vorgabe seitens der<br />

Behörde besteht, es aus Sicht der MA 28 jedoch sinnvoll scheint, die<br />

Arbeiten bei Nacht auszuführen.<br />

Abrechnung<br />

100.1 Die Aufmaße (Abmessungen der hergestellten Bauteile) ermittelte der<br />

Werkmeister der MA 28 gemeinsam mit einem Vertreter des Auftragnehmers<br />

und hielt diese in Feldaufnahmeblättern fest. <strong>Der</strong> Auftragnehmer<br />

ordnete diese Aufmaße Positionen des Leistungsverzeichnisses zu<br />

und dokumentierte diese Zuordnung in den Aufmaßblättern, die den<br />

Teil– und Schlussrechnungen beilagen. <strong>Der</strong> Bauinspizient der MA 28<br />

prüfte die Richtigkeit der Aufmaßblätter sowie der Teil– und Schlussrechnungen.<br />

Die Zahlung der Rechnungen ordnete er gemeinsam mit<br />

einem gemäß abteilungsinternen Kompetenzgrenzen befugten Mitarbeiter<br />

der MA 28 an.<br />

Bei Durchsicht der Abrechnungsunterlagen stellte der RH fest, dass<br />

Feldaufnahmeblätter teilweise mit Bleistift erstellt waren und ein Feldaufnahmeblatt<br />

fehlte. <strong>Der</strong> Aufbruch von bituminösen Schichten wurde<br />

in zwei Fällen entgegen der Leistungsbeschreibung schichtweise vergütet<br />

und nicht, wie im Leistungsverzeichnis vorgesehen, „In Einem auf<br />

die gesamte Dicke der vorhandenen, bituminös gebundenen Schichten<br />

einschließlich Gussasphalt“.<br />

100.2 Um eine nachträgliche Veränderung zu erschweren, empfahl der RH<br />

der Stadt Wien, im Bereich der MA 28 dafür Sorge zu tragen, dass mit<br />

radierbaren Stiften verfasste Dokumente grundsätzlich nicht anerkannt<br />

werden. Um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten, wäre auf eine<br />

vollständige und geordnete Ablage der Bau– und Abrechnungsunterlagen<br />

zu achten. <strong>Der</strong> RH regte an, Feststellungen interner oder externer<br />

Kontrollorgane zu einzelnen Projekten allen mit der Bauabwicklung<br />

282 Bund 2012/2

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