bmvit - Der Rechnungshof
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Feststellungen zu Einzelprojekten<br />
jektsteuerung die Möglichkeit zu eröffnen, rechtzeitig kostendämpfend<br />
im Sinne der Ziele des Anti–Claimmanagements einzugreifen<br />
(z.B. durch die Anordnung alternativer Ausführungen, um Mengenmehrungen<br />
bei Positionen mit spekulativ hohen Preisen zu vermeiden<br />
oder — wie vom Kontrollamt der Stadt Wien empfohlen — durch<br />
Vereinbarung neuer Preise bei Mengenänderungen).<br />
99.3 Laut Stellungnahme der Stadt Wien seien Arbeiten, die gemäß Bescheid<br />
der Verkehrsbehörde dem Auftragnehmer als Nachtarbeit vorgeschrieben<br />
werden, nicht gesondert zu dokumentieren, weil in diesem Fall keine<br />
andere Möglichkeit zur Arbeitsdurchführung bestehe. Eine gesonderte<br />
Dokumentation der Anordnung müsse aus Sicht der Stadt Wien nur<br />
in jenen Fällen erfolgen, in denen keine zwingende Vorgabe seitens der<br />
Behörde besteht, es aus Sicht der MA 28 jedoch sinnvoll scheint, die<br />
Arbeiten bei Nacht auszuführen.<br />
Abrechnung<br />
100.1 Die Aufmaße (Abmessungen der hergestellten Bauteile) ermittelte der<br />
Werkmeister der MA 28 gemeinsam mit einem Vertreter des Auftragnehmers<br />
und hielt diese in Feldaufnahmeblättern fest. <strong>Der</strong> Auftragnehmer<br />
ordnete diese Aufmaße Positionen des Leistungsverzeichnisses zu<br />
und dokumentierte diese Zuordnung in den Aufmaßblättern, die den<br />
Teil– und Schlussrechnungen beilagen. <strong>Der</strong> Bauinspizient der MA 28<br />
prüfte die Richtigkeit der Aufmaßblätter sowie der Teil– und Schlussrechnungen.<br />
Die Zahlung der Rechnungen ordnete er gemeinsam mit<br />
einem gemäß abteilungsinternen Kompetenzgrenzen befugten Mitarbeiter<br />
der MA 28 an.<br />
Bei Durchsicht der Abrechnungsunterlagen stellte der RH fest, dass<br />
Feldaufnahmeblätter teilweise mit Bleistift erstellt waren und ein Feldaufnahmeblatt<br />
fehlte. <strong>Der</strong> Aufbruch von bituminösen Schichten wurde<br />
in zwei Fällen entgegen der Leistungsbeschreibung schichtweise vergütet<br />
und nicht, wie im Leistungsverzeichnis vorgesehen, „In Einem auf<br />
die gesamte Dicke der vorhandenen, bituminös gebundenen Schichten<br />
einschließlich Gussasphalt“.<br />
100.2 Um eine nachträgliche Veränderung zu erschweren, empfahl der RH<br />
der Stadt Wien, im Bereich der MA 28 dafür Sorge zu tragen, dass mit<br />
radierbaren Stiften verfasste Dokumente grundsätzlich nicht anerkannt<br />
werden. Um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten, wäre auf eine<br />
vollständige und geordnete Ablage der Bau– und Abrechnungsunterlagen<br />
zu achten. <strong>Der</strong> RH regte an, Feststellungen interner oder externer<br />
Kontrollorgane zu einzelnen Projekten allen mit der Bauabwicklung<br />
282 Bund 2012/2