bmvit - Der Rechnungshof
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Vergleichende Darstellung der Systeme<br />
BMVIT<br />
Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />
bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />
eines Projekts einzelne Problembereiche identifiziert und ihnen auf den<br />
Grund gegangen werden,<br />
Das Land Oberösterreich habe — verglichen mit großen öffentlichen Auftraggebern<br />
— einen sehr kleinen und straff organisierten Geschäftsapparat.<br />
Die Unterschriftenkette sei daher vergleichsweise kurz und gehe<br />
davon aus, dass im Vergabebereich Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung<br />
dort gebündelt werden sollen, wo entsprechendes Spezialwissen<br />
vorhanden sei. Den Bereichsleitern in den Abteilungen komme<br />
dabei die Schlüsselrolle in allen Vergabeprozessen zu. Eine fundierte<br />
Behandlung auf Ebene der Abteilungsleiter sei alleine schon aus Zeitgründen<br />
nicht gewährleistet; die Unterschrift des Abteilungsleiters wäre<br />
kein Ausdruck einer höherwertigen Prüfung, sondern nur einer höheren<br />
Position in der Hierarchie. Die Dienstbetriebsordnung lege daher auch<br />
fest, dass in der Regel die Bearbeiter die von ihnen erstellten Geschäftsstücke<br />
auch selbst unterschreiben.<br />
16.4 Im Sinne der Kontrolle bzw. der Dienstaufsicht, der Steuerungsmöglichkeit<br />
und der allgemein üblichen hierarchisch abgestuften Budgetverfügungskompetenzen<br />
verblieb der RH bei seiner Empfehlung, bei<br />
der Genehmigung von Zusatzaufträgen mit wesentlichen monetären<br />
Auswirkungen Abteilungsleiter einzubinden.<br />
Er anerkannte die Bemühungen des Landes Oberösterreich, sinnvolle<br />
und zweckmäßige Steuerungsinstrumente (Schlussberichte) einzusetzen.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl erneut,<br />
– Wertgrenzen auf funktionaler Ebene 27 festzulegen und so abzustimmen<br />
28 , dass gegenüber den Auftragnehmern ein einheitliches Auftreten<br />
als Bauherr gesichert ist,<br />
– klare Regelungen zur Saldierung zu treffen; so wäre bei der Prüfung,<br />
Bearbeitung und Genehmigung von Leistungsänderungen (z.B:<br />
Zusatzangebote und Abrechnungsvereinbarungen) hinsichtlich der<br />
Wertgrenzen nicht zu saldieren,<br />
– auch bei der Beauftragung dem Grunde nach Wertgrenzen zu beachten<br />
und<br />
27 Örtliche Bauaufsicht, Bauleiter/Projektleiter, Bereichsleiter, Abteilungsleiter (in Prozess<br />
darstellen)<br />
28 zumindest zwischen den Abteilungen BauN und BauB<br />
Bund 2012/2 179