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bmvit - Der Rechnungshof

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Vergleichende Darstellung der Systeme<br />

BMVIT<br />

Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />

bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />

eines Projekts einzelne Problembereiche identifiziert und ihnen auf den<br />

Grund gegangen werden,<br />

Das Land Oberösterreich habe — verglichen mit großen öffentlichen Auftraggebern<br />

— einen sehr kleinen und straff organisierten Geschäftsapparat.<br />

Die Unterschriftenkette sei daher vergleichsweise kurz und gehe<br />

davon aus, dass im Vergabebereich Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung<br />

dort gebündelt werden sollen, wo entsprechendes Spezialwissen<br />

vorhanden sei. Den Bereichsleitern in den Abteilungen komme<br />

dabei die Schlüsselrolle in allen Vergabeprozessen zu. Eine fundierte<br />

Behandlung auf Ebene der Abteilungsleiter sei alleine schon aus Zeitgründen<br />

nicht gewährleistet; die Unterschrift des Abteilungsleiters wäre<br />

kein Ausdruck einer höherwertigen Prüfung, sondern nur einer höheren<br />

Position in der Hierarchie. Die Dienstbetriebsordnung lege daher auch<br />

fest, dass in der Regel die Bearbeiter die von ihnen erstellten Geschäftsstücke<br />

auch selbst unterschreiben.<br />

16.4 Im Sinne der Kontrolle bzw. der Dienstaufsicht, der Steuerungsmöglichkeit<br />

und der allgemein üblichen hierarchisch abgestuften Budgetverfügungskompetenzen<br />

verblieb der RH bei seiner Empfehlung, bei<br />

der Genehmigung von Zusatzaufträgen mit wesentlichen monetären<br />

Auswirkungen Abteilungsleiter einzubinden.<br />

Er anerkannte die Bemühungen des Landes Oberösterreich, sinnvolle<br />

und zweckmäßige Steuerungsinstrumente (Schlussberichte) einzusetzen.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl erneut,<br />

– Wertgrenzen auf funktionaler Ebene 27 festzulegen und so abzustimmen<br />

28 , dass gegenüber den Auftragnehmern ein einheitliches Auftreten<br />

als Bauherr gesichert ist,<br />

– klare Regelungen zur Saldierung zu treffen; so wäre bei der Prüfung,<br />

Bearbeitung und Genehmigung von Leistungsänderungen (z.B:<br />

Zusatzangebote und Abrechnungsvereinbarungen) hinsichtlich der<br />

Wertgrenzen nicht zu saldieren,<br />

– auch bei der Beauftragung dem Grunde nach Wertgrenzen zu beachten<br />

und<br />

27 Örtliche Bauaufsicht, Bauleiter/Projektleiter, Bereichsleiter, Abteilungsleiter (in Prozess<br />

darstellen)<br />

28 zumindest zwischen den Abteilungen BauN und BauB<br />

Bund 2012/2 179

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