04.12.2012 Aufrufe

bmvit - Der Rechnungshof

bmvit - Der Rechnungshof

bmvit - Der Rechnungshof

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Umsetzung in der Praxis<br />

Tabelle 11: Interne Kontrollsysteme – Verantwortungstrennung<br />

Planung<br />

Bauherrnfunktionen<br />

ÖBA<br />

Begleitende<br />

Kontrolle<br />

ASFINAG A 2 Betonfelder intern extern – 2<br />

Niklasdorftunnel extern extern/intern –<br />

ÖBB Pottendorferlinie extern extern extern<br />

Matzleinsdorferplatz extern extern extern<br />

NÖ Umfahrung Eichenbrunn extern intern –<br />

A 22 Stockerau Ost extern intern extern<br />

OÖ Tunnel Grünburg extern extern –<br />

Traunufer Straße 1 intern intern –<br />

Stmk Seilsperren Weizklamm teilweise extern intern –<br />

Alte Poststraße extern intern –<br />

Wien Radweg Gürtel extern intern –<br />

Skywalk extern intern<br />

1 Erhaltungsprojekt bzw. Kleinprojekt<br />

2 keine Begleitende Kontrolle eingerichtet<br />

Quelle: RH<br />

extern in<br />

Planungsphase<br />

33.2 <strong>Der</strong> RH stellte hinsichtlich der Verantwortungs– und Funktionstrennung<br />

bei den überprüften Projekten keine Mängel fest.<br />

Er hielt gegenüber den überprüften öffentlichen Bauherrn ergänzend<br />

fest, dass bei der Beauftragung von externen Konsulenten insbesondere<br />

auf die Festlegung der Haftungsrahmen und deren Abgrenzung<br />

zwischen den einzelnen Konsulenten sowie auf den wechselseitigen<br />

Know–how–Transfer zu achten wäre.<br />

33.3 (1) Die ASFINAG teilte mit, im Jänner 2011 sei eine so genannte<br />

„Vereinbarkeitsmatrix“ in sämtliche Dienstleistungsausschreibungen<br />

aufgenommen worden, welche Funktionstrennungen und deren Vereinbarkeiten<br />

abbilde. Auf wechselseitigen Know–how–Transfer werde<br />

geachtet. <strong>Der</strong>zeit würden mehrere Pilotprojekte laufen, die eine weitere<br />

Verbesserung dieses Know–how–Transfers sicherstellen sollen.<br />

(2) Laut Stellungnahme der ÖBB–Infrastruktur AG stelle sie durch<br />

ihre Aufgabenbeschreibungen unter Berücksichtigung einer klaren Leistungs–<br />

und Verantwortungsabgrenzung auch die Haftungsabgrenzung<br />

sicher. <strong>Der</strong> wechselseitige Know–how–Transfer erfolge im Rahmen der<br />

216 Bund 2012/2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!