bmvit - Der Rechnungshof
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Umsetzung in der Praxis<br />
Tabelle 11: Interne Kontrollsysteme – Verantwortungstrennung<br />
Planung<br />
Bauherrnfunktionen<br />
ÖBA<br />
Begleitende<br />
Kontrolle<br />
ASFINAG A 2 Betonfelder intern extern – 2<br />
Niklasdorftunnel extern extern/intern –<br />
ÖBB Pottendorferlinie extern extern extern<br />
Matzleinsdorferplatz extern extern extern<br />
NÖ Umfahrung Eichenbrunn extern intern –<br />
A 22 Stockerau Ost extern intern extern<br />
OÖ Tunnel Grünburg extern extern –<br />
Traunufer Straße 1 intern intern –<br />
Stmk Seilsperren Weizklamm teilweise extern intern –<br />
Alte Poststraße extern intern –<br />
Wien Radweg Gürtel extern intern –<br />
Skywalk extern intern<br />
1 Erhaltungsprojekt bzw. Kleinprojekt<br />
2 keine Begleitende Kontrolle eingerichtet<br />
Quelle: RH<br />
extern in<br />
Planungsphase<br />
33.2 <strong>Der</strong> RH stellte hinsichtlich der Verantwortungs– und Funktionstrennung<br />
bei den überprüften Projekten keine Mängel fest.<br />
Er hielt gegenüber den überprüften öffentlichen Bauherrn ergänzend<br />
fest, dass bei der Beauftragung von externen Konsulenten insbesondere<br />
auf die Festlegung der Haftungsrahmen und deren Abgrenzung<br />
zwischen den einzelnen Konsulenten sowie auf den wechselseitigen<br />
Know–how–Transfer zu achten wäre.<br />
33.3 (1) Die ASFINAG teilte mit, im Jänner 2011 sei eine so genannte<br />
„Vereinbarkeitsmatrix“ in sämtliche Dienstleistungsausschreibungen<br />
aufgenommen worden, welche Funktionstrennungen und deren Vereinbarkeiten<br />
abbilde. Auf wechselseitigen Know–how–Transfer werde<br />
geachtet. <strong>Der</strong>zeit würden mehrere Pilotprojekte laufen, die eine weitere<br />
Verbesserung dieses Know–how–Transfers sicherstellen sollen.<br />
(2) Laut Stellungnahme der ÖBB–Infrastruktur AG stelle sie durch<br />
ihre Aufgabenbeschreibungen unter Berücksichtigung einer klaren Leistungs–<br />
und Verantwortungsabgrenzung auch die Haftungsabgrenzung<br />
sicher. <strong>Der</strong> wechselseitige Know–how–Transfer erfolge im Rahmen der<br />
216 Bund 2012/2