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bmvit - Der Rechnungshof

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Umsetzung in der Praxis<br />

Tabelle 13: Befangenheit und persönliche Naheverhältnisse<br />

ASFINAG<br />

ÖBB<br />

Meldepflicht Regelung<br />

ja<br />

ja<br />

Ethikleitfaden; Meldepflicht für alle Mitarbeiter, Leermeldung durch<br />

Führungskräfte<br />

Code of Conduct und Verfahrensanweisung 6,3: Befangenheit bei<br />

Vergaben von Leistungen<br />

NÖ nein im Landesdienst– und Besoldungsrecht<br />

OÖ nein in der Dienstbetriebsordnung<br />

Stmk nein im Landesdienst– und Besoldungsrecht<br />

Wien MA 28 nein im Landesdienst– und Besoldungsrecht<br />

Wien MA 29 nein im Landesdienst– und Besoldungsrecht<br />

Quelle: RH<br />

36.2 <strong>Der</strong> RH hob die Regelungen der ASFINAG und der ÖBB–Infrastruktur<br />

AG zur Offenlegung von Naheverhältnissen positiv hervor.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark<br />

sowie der MA 28 und der MA 29 der Stadt Wien, Regelungen zu<br />

treffen, wonach Verwandtschafts– und sonstige persönliche Naheverhältnisse,<br />

die zu Interessenkonflikten führen könnten, zu melden sind.<br />

Er empfahl den überprüften öffentlichen Bauherrn (ausgenommen die<br />

ASFINAG), ergänzend Leermeldungen zu Naheverhältnissen einzufordern;<br />

diese sollten alle Ebenen von der Dienststellenleitung bis zur<br />

Projektleitung umfassen.<br />

Hinsichtlich der Wahrnehmung der Befangenheit von Konsulenten<br />

regte der RH gegenüber den überprüften öffentlichen Bauherrn an,<br />

Regelungen in den betreffenden Verträgen vorzusehen. Er empfahl<br />

ergänzend, die Einführung einer IT–gestützten „Auftragnehmer–Datei“<br />

zu erwägen. Dabei wären den Projekten die mit der Bauabwicklung<br />

betrauten internen Mitarbeiter (z.B. Projektleitung, Örtliche Bauaufsicht)<br />

sowie externe Konsulenten und bauausführende Auftragnehmer<br />

zuzuordnen und auf Auffälligkeiten hin auszuwerten. Bei Erkennen<br />

von Häufungen oder Naheverhältnissen in korruptionsgefährdeten<br />

Bereichen sollte es der jeweiligen Organisation dadurch möglich sein,<br />

geeignete Maßnahmen — wie z.B. Mitarbeiterrotation — zu setzen.<br />

36.3 (1) Die ASFINAG verwies mögliche Unvereinbarkeiten bei der Beauftragung<br />

externer Konsulenten betreffend auf die „Vereinbarkeits matrix“.<br />

Zur Erhebung wirtschaftlicher Abhängigkeiten zwischen Konsulenten<br />

220 Bund 2012/2

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