bmvit - Der Rechnungshof
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Umsetzung in der Praxis<br />
Tabelle 13: Befangenheit und persönliche Naheverhältnisse<br />
ASFINAG<br />
ÖBB<br />
Meldepflicht Regelung<br />
ja<br />
ja<br />
Ethikleitfaden; Meldepflicht für alle Mitarbeiter, Leermeldung durch<br />
Führungskräfte<br />
Code of Conduct und Verfahrensanweisung 6,3: Befangenheit bei<br />
Vergaben von Leistungen<br />
NÖ nein im Landesdienst– und Besoldungsrecht<br />
OÖ nein in der Dienstbetriebsordnung<br />
Stmk nein im Landesdienst– und Besoldungsrecht<br />
Wien MA 28 nein im Landesdienst– und Besoldungsrecht<br />
Wien MA 29 nein im Landesdienst– und Besoldungsrecht<br />
Quelle: RH<br />
36.2 <strong>Der</strong> RH hob die Regelungen der ASFINAG und der ÖBB–Infrastruktur<br />
AG zur Offenlegung von Naheverhältnissen positiv hervor.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark<br />
sowie der MA 28 und der MA 29 der Stadt Wien, Regelungen zu<br />
treffen, wonach Verwandtschafts– und sonstige persönliche Naheverhältnisse,<br />
die zu Interessenkonflikten führen könnten, zu melden sind.<br />
Er empfahl den überprüften öffentlichen Bauherrn (ausgenommen die<br />
ASFINAG), ergänzend Leermeldungen zu Naheverhältnissen einzufordern;<br />
diese sollten alle Ebenen von der Dienststellenleitung bis zur<br />
Projektleitung umfassen.<br />
Hinsichtlich der Wahrnehmung der Befangenheit von Konsulenten<br />
regte der RH gegenüber den überprüften öffentlichen Bauherrn an,<br />
Regelungen in den betreffenden Verträgen vorzusehen. Er empfahl<br />
ergänzend, die Einführung einer IT–gestützten „Auftragnehmer–Datei“<br />
zu erwägen. Dabei wären den Projekten die mit der Bauabwicklung<br />
betrauten internen Mitarbeiter (z.B. Projektleitung, Örtliche Bauaufsicht)<br />
sowie externe Konsulenten und bauausführende Auftragnehmer<br />
zuzuordnen und auf Auffälligkeiten hin auszuwerten. Bei Erkennen<br />
von Häufungen oder Naheverhältnissen in korruptionsgefährdeten<br />
Bereichen sollte es der jeweiligen Organisation dadurch möglich sein,<br />
geeignete Maßnahmen — wie z.B. Mitarbeiterrotation — zu setzen.<br />
36.3 (1) Die ASFINAG verwies mögliche Unvereinbarkeiten bei der Beauftragung<br />
externer Konsulenten betreffend auf die „Vereinbarkeits matrix“.<br />
Zur Erhebung wirtschaftlicher Abhängigkeiten zwischen Konsulenten<br />
220 Bund 2012/2