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bmvit - Der Rechnungshof

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Umsetzung in der Praxis<br />

BMVIT<br />

Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />

bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />

Beim Projekt Traunufer Straße des Landes Oberöstereich wäre die Leistung<br />

— aufgrund des geschätzten Auftragswerts im Oberschwellenbereich<br />

gelegen — zumindest in einem Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung<br />

zu vergeben gewesen (siehe TZ 81).<br />

Bei der Seilsperre Weizklamm (Steiermark) wurde die für das gewählte<br />

Vergabeverfahren maßgebliche Auftragswertgrenze um ein Mehrfaches<br />

überschritten, das gewählte Vergabeverfahren war daher nicht rechtskonform;<br />

der Vergabeakt lag überdies nicht vollständig vor (siehe<br />

TZ 85, 86).<br />

Außerdem ermöglichte das Amt der Steiermärkischen Landesregierung<br />

dem im Zuge des unzulässigen Vergabeverfahrens beauftragten Unternehmen<br />

über einen Zusatzauftrag, die Abrechnungssumme zu versechsfachen,<br />

obwohl zwischen dem Hauptangebot und der Beauftragung des<br />

Zusatzangebots (Zusatzauftrag) mehr als ein Monat vergangen war und<br />

damit ausreichend Zeit gewesen wäre, ein korrektes Vergabeverfahren<br />

für die zusätzlichen Leistungen durchzuführen (siehe TZ 86).<br />

24.2 <strong>Der</strong> RH kritisierte die ÖBB–Infrastruktur AG, weil nicht alle Angebotsunterlagen<br />

im Original aufbewahrt wurden, das Amt der Oberösterreichischen<br />

Landesregierung, weil die Wahl des Vergabeverfahrens<br />

nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach und das Amt der Steiermärkischen<br />

Landesregierung wegen der Mängel im Vergabeverfahren.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl der ÖBB–Infrastruktur AG, für eine vollständige Dokumentation<br />

des Vergabeverfahrens zu sorgen und den Vergabevermerk<br />

um einen aussagekräftigeren Bericht zur Angebotsprüfung zu ergänzen<br />

(siehe TZ 54).<br />

Den Ländern Oberösterreich und Steiermark empfahl er, die Vergabevorschriften<br />

lückenlos zu beachten (siehe TZ 81, 86).<br />

24.3 Laut Stellungnahme der ÖBB–Infrastruktur AG habe sie gegenüber<br />

dem Standard der „vorgängigen Teilorganisationen“ in der betreffenden<br />

Verfahrensanweisung geregelt, dass dem Vergabeakt auch ein Bericht<br />

über die Angebotsprüfung beizuschließen sei. Ein Muster wäre 2005<br />

erstellt und der Vergabeakt 2008 standardisiert worden.<br />

Betreffend die Dokumentation des Vergabeverfahrens beim Ausbau der<br />

Pottendorferlinie in Wien im Abschnitt von Altmannsdorf bis Inzersdorf<br />

Ort erläuterte die ÖBB–Infrastruktur AG die nicht dokumentierte<br />

Erhöhung des Einheitspreises mit dem gegebenen Einvernehmen und<br />

begründete den Vorgang mit einem im Zuge der Währungsumstellung<br />

von Schilling auf Euro häufigen Kalkulationsfehler, der im Verhand-<br />

Bund 2012/2 197

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