bmvit - Der Rechnungshof
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Umsetzung in der Praxis<br />
BMVIT<br />
Anti–Claimmanagement und Korruptionsbekämpfung<br />
bei Straßen– und Bahnbauvorhaben<br />
Beim Projekt Traunufer Straße des Landes Oberöstereich wäre die Leistung<br />
— aufgrund des geschätzten Auftragswerts im Oberschwellenbereich<br />
gelegen — zumindest in einem Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung<br />
zu vergeben gewesen (siehe TZ 81).<br />
Bei der Seilsperre Weizklamm (Steiermark) wurde die für das gewählte<br />
Vergabeverfahren maßgebliche Auftragswertgrenze um ein Mehrfaches<br />
überschritten, das gewählte Vergabeverfahren war daher nicht rechtskonform;<br />
der Vergabeakt lag überdies nicht vollständig vor (siehe<br />
TZ 85, 86).<br />
Außerdem ermöglichte das Amt der Steiermärkischen Landesregierung<br />
dem im Zuge des unzulässigen Vergabeverfahrens beauftragten Unternehmen<br />
über einen Zusatzauftrag, die Abrechnungssumme zu versechsfachen,<br />
obwohl zwischen dem Hauptangebot und der Beauftragung des<br />
Zusatzangebots (Zusatzauftrag) mehr als ein Monat vergangen war und<br />
damit ausreichend Zeit gewesen wäre, ein korrektes Vergabeverfahren<br />
für die zusätzlichen Leistungen durchzuführen (siehe TZ 86).<br />
24.2 <strong>Der</strong> RH kritisierte die ÖBB–Infrastruktur AG, weil nicht alle Angebotsunterlagen<br />
im Original aufbewahrt wurden, das Amt der Oberösterreichischen<br />
Landesregierung, weil die Wahl des Vergabeverfahrens<br />
nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach und das Amt der Steiermärkischen<br />
Landesregierung wegen der Mängel im Vergabeverfahren.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl der ÖBB–Infrastruktur AG, für eine vollständige Dokumentation<br />
des Vergabeverfahrens zu sorgen und den Vergabevermerk<br />
um einen aussagekräftigeren Bericht zur Angebotsprüfung zu ergänzen<br />
(siehe TZ 54).<br />
Den Ländern Oberösterreich und Steiermark empfahl er, die Vergabevorschriften<br />
lückenlos zu beachten (siehe TZ 81, 86).<br />
24.3 Laut Stellungnahme der ÖBB–Infrastruktur AG habe sie gegenüber<br />
dem Standard der „vorgängigen Teilorganisationen“ in der betreffenden<br />
Verfahrensanweisung geregelt, dass dem Vergabeakt auch ein Bericht<br />
über die Angebotsprüfung beizuschließen sei. Ein Muster wäre 2005<br />
erstellt und der Vergabeakt 2008 standardisiert worden.<br />
Betreffend die Dokumentation des Vergabeverfahrens beim Ausbau der<br />
Pottendorferlinie in Wien im Abschnitt von Altmannsdorf bis Inzersdorf<br />
Ort erläuterte die ÖBB–Infrastruktur AG die nicht dokumentierte<br />
Erhöhung des Einheitspreises mit dem gegebenen Einvernehmen und<br />
begründete den Vorgang mit einem im Zuge der Währungsumstellung<br />
von Schilling auf Euro häufigen Kalkulationsfehler, der im Verhand-<br />
Bund 2012/2 197